Prägend für den Beruf / Wann der Fiskus ein häusliches Arbeitszimmer anerkennt (FOTO)

Prägend für den Beruf / Wann der Fiskus ein häusliches Arbeitszimmer anerkennt (FOTO)

ID: 1167392

(ots) -
Er wird wohl nie ein Ende nehmen, der Disput zwischen den
Steuerzahlern und dem Fiskus über die Anerkennung von häuslichen
Arbeitszimmern. Meistens geht es darum, ob der Schwerpunkt der
beruflichen Tätigkeit wirklich in diesem Raum liegt. Das kann nach
Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS oft nur im
konkreten Fall entschieden werden, wie die erfolglose Klage einer
Lehrerin zeigt. (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 4 K 1778/10)

Der Fall: Eine Frau war Studienleiterin in der Lehrerausbildung.
Sie schulte junge Nachwuchskräfte am Seminar und besuchte deren
Unterricht. Allerdings spielte sich nach ihrer eigenen Auskunft der
Großteil ihrer Arbeit zu Hause ab. Dort erstelle sie Prüfungen,
korrigiere die Hausarbeiten der Junglehrer und habe auch sonst
allerhand an Vor- und Nachbereitung zu leisten. Zwei Drittel der
gesamten Arbeitszeit würden hier erbracht, bilanzierte sie. Deswegen
sei eine steuerliche Anerkennung der Ausgaben für diesen Raum (2.140
Euro im Jahr) angebracht.

Das Urteil: Das häusliche Arbeitszimmer stelle nach Abwägung aller
Argumente nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeit der Klägerin dar, entschieden die
Finanzrichter. Es komme nämlich nicht nur auf den Zeitfaktor an.
Wichtig sei, was als prägend für den ausgeübten Beruf beurteilt werde
müsse. Und das seien eben nun mal bei einer Studienleiterin der
Aufenthalt am Seminar und die Unterrichtsbesuche.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
Email: ivonn.kappel@dsgv.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Jahrbuch für Journalisten 2015: Social Media ist überbewertet! VZB-Kaminabend: Wettbewerb um kluge Köpfe
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2015 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1167392
Anzahl Zeichen: 1847

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 219 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Prägend für den Beruf / Wann der Fiskus ein häusliches Arbeitszimmer anerkennt (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 15-02-arbeitszimmer.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) 15-02-arbeitszimmer.jpg


Jahrbuch für Journalisten 2015: Social Media ist überbewertet! ...
"Es war eine historische Fehlentscheidung, journalistische Inhalte online kostenfrei anzubieten", sagt Volker Lilienthal. Der Inhaber der Rudolf-Augstein-Stiftungsprofessur in Hamburg warnt außerdem vor einer Überbewertung von Social Media im neuen Jahrbuch für Journalisten 2015, d

FOCUS Spezial: CHECK24.de zählt zu Deutschlands besten Arbeitgebern im Bereich Internet ...
CHECK24.de gehört im Bereich Internet mit Platz elf zu den besten Arbeitgebern Deutschlands. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich CHECK24.de damit um einen Platz gesteigert. Dies ermittelte das Nachrichtenmagazin FOCUS* in Zusammenarbeit mit dem Karriere-Netzwerk XING sowie dem Arbeitgeberbewertung

Wirtschaftsjunioren beschließen Jahresthema "Bildung schafft Integration" / Junge Wirtschaft trifft sich zu Kreissprechertreffen in Berlin ...
Die Wirtschaftsjunioren Deutschland haben heute auf ihrem Kreissprechertreffen in Berlin inhaltliche Schwerpunkte für das Jahr 2015 gesetzt. Unter dem Motto "Bildung schafft Integration" will sich die junge Wirtschaft für eine bessere Einbindung von Zuwanderern in den deutschen Arbeitsma

phoenix Thema: Schattenwirtschaft - Dienstag, 03. Februar 2015, 09.30 Uhr ...
"Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden uns allen" heißt es auf der Internetseite des deutschen Zolls. Im Alltag gehört der Maler, der "ohne Rechnung" tapeziert, jedoch oft dazu. Was privat akzeptiert wird, sorgt bei Prominenten und Konzernen regelmäßig für Ents


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z