Bilanz Arbeitsgrupp BIRGiT
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Bilanz Arbeitsgrupp BIRGiT
Die weltweiten Anschläge und Anschlagsplanungen islamistischer Terroristen, die fehlgeschlagenen Kofferbombenanschläge in Deutschland im Jahr 2006 und die Erkenntnisse aus dem Sauerlandprozess zeigen, dass die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus eine vorrangige Aufgabe für die Sicherheitsbehörden darstellt. Der Freistaat Bayern hat im Jahr 2004 die Arbeitsgruppe BIRGiT (Beschleunigte Identifizierung und Rückführung von Gefährdern aus dem Bereich des islamistischen Terrorismus/Extremismus) gegründet und geht seither erfolgreich gegen Terroristen, Extremisten und Hassprediger vor. Das primäre Ziel ist eine rasche Aufenthaltsbeendigung. Innenminister Joachim Herrmann: "Fünf Jahre Arbeitsgruppe BIRGiT zeigen die Erfolgsbilanz und die bundesweite Vorbildwirkung. Bis heute konnte der Aufenthalt von 63 islamistischen Gefährdern und Hasspredigern beendet und deren Wiedereinreise nach Deutschland verhindert werden. BIRGiT nutzt zielgerichtet alle rechtlichen Möglichkeiten um islamistische Gefährder aus Deutschland auszuweisen."
Die Arbeitsgruppe BIRGiT führt alle Informationen zusammen, die zu islamistischen Gefährdern vorhanden sind. "Hier arbeiten Spezialisten aus den Ausländerbehörden, vom Verfassungsschutz, der Polizei und anderer Behörden vernetzt zusammen, um das gesamte sicherheitsrechtliche Instrumenarium des Zuwanderungsgesetzes konsequent umzusetzen. BIRGiT ist ein erfolgreiches Instrument um das Gewaltpotential fundamentalistischer Islamisten erheblich zu stören. Die Freiheiten in unserem Land dürfen nicht dazu missbraucht werden, Hass oder Gewalt zu propagieren", so Herrmann.
Die Bilanz der Arbeitsgruppe BIRGiT ist bemerkenswert. Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 wurden 106 Ausweisungsbescheide erstellt. In 73 Fällen konnte die von einem Betroffenen ausgehende Gefahr wirksam unterbunden werden. Eine Ausweisung und die Untersagung der Wiedereinreise konnte in 63 Fällen durchgesetzt werden und für zehn Gefährder bestehen derzeit Überwachungsmaßnahmen, weil eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen noch nicht möglich ist: "Wir nutzen unseren gesetzlichen Spielraum in solchen Fällen vollständig aus und schränken den Bewegungs- und Handlungsspielraum dieser Personen deutlich ein. Dazu werden etwa tägliche Meldepflichten bei der Polizei, Aufenthaltsbeschränkungen auf ein Gemeindegebiet und die Verpflichtung in staatlichen Unterkünften zu wohnen oder das Verbot der Nutzung jedweder Kommunikationsmittel angeordnet", sagte Herrmann. Die Bedrohungslage zeige, dass die Bekämpfung des Ausländerextremismus eine dauerhafte Aufgabe bleibt. Allerdings helfe BIRGiT durch die Vernetzung auch dabei, fundierte Risikobewertungen vornehmen zu können. In mehr als 250 Fällen stellte sich nämlich heraus, dass aufenthaltsbeendende oder ?beschränkende Maßnahmen bei den Betroffenen nicht notwendig waren.
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Datum: 08.09.2009 - 18:18 Uhr
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