Die große Steuerreform – verschwunden im Behörden Nirwana

Die große Steuerreform – verschwunden im Behörden Nirwana

ID: 1169181

Es werden folgende Effekte erwartet: Steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer, eine wesentliche Vereinfachung des Steuersystems und Steigerung der Binnennachfrage



(firmenpresse) - (Agenda News) 05.02.2015 Seit Jahren wollen Politiker eine große Steuerreform und eine Mehrwertsteuerreform. Friedrich Merz schlug Steuersätze von mit 12 – 24 – 36 Prozent vor. Seine Bierdeckellösung wurde von der CDU umjubelt. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Das deutsche Steuerrecht ist in den vergangenen Jahren ungerechter geworden. Während insbesondere Vermögende und Unternehmen entlastet wurden, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer mehr zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen.

Deutschland ist in Europa das Niedriglohnland Nummer eins. Die Arbeitnehmer erhalten die niedrigsten Löhne und arbeiten bis zum 10. Juli eines Jahres für Sozialabgaben. Der Graben zwischen Armen und Reichen wird immer größer. Die „Union für Soziale Sicherheit“ (UfSS) steht für eine große Steuerreform, die von bisherigen Regierungen immer wieder verschoben wurde.

Die Arbeitnehmerentgelte (Volksvermögen) lagen 2013 bei 1.418,05 Mrd. Euro. Darin enthalten sind Sozialbeiträge der Arbeitnehmer in Höhe von 255,20 Mrd. Es flossen nur 187,24 Mrd. Euro oder 13,02 Prozent Lohn- und Einkommensteuern in die Staatskasse. Geht man von einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und einem Spitzensteuersatz von 45 % aus, ist es Otto Normalverbraucher kaum zu erklären, warum nur 13,2 % übrig bleiben. Die Steuereinnahmen werden durch den Grundfreibetrag von 8.472 Euro, Kinderfreibetrag von 4.368 Euro, km-Pauschale, Erbschaftssteuerfreibetrag, Schenkungssteuerfreibetrag und Abschriften gemindert.

Die UfSS stimmt für folgende Änderungen: Eingangssteuersatz 10 % und einen Spitzensteuersatz von 30 Prozent bis zur letzten Tarifzone von 60.000 Euro. Einkommen von 60.001 Euro bis 150.000 Euro 40 Prozent und Einkommen ab 150.001 mit 50 Prozent zu besteuern. Lohn- und Einkommensteuern sind Grundsteuern. Das heißt, sie greifen vorrangig vor allen anderen Abgaben, die Lohnsteuereinnahmen schmälern. Gleichzeitig werden Grundfreibeträge an ein Gehalt bis 150.000 Euro gekoppelt. Das Ziel: Steuergerechtigkeit zu erzielen und die Finanzelite stärker an den Kosten des Staates zu beteiligen.



Es werden folgende Effekte erwartet: Deutlich höhere Steuereinnahmen und eine wesentliche Vereinfachung des Steuersystems. Außerdem wird für die Abschaffung des Soli gestimmt, da er seiner ursprünglichen Bestimmung nicht mehr gerecht wird. Die Aussage, dass dieses Geld ersatzweise für andere Ausgaben erforderlich wird, ist sozial verwerflich.

Folgender Abschnitt zeigt die historische Entwicklung der Eckwerte sowie der Eingangs- und Spitzensteuersätze im deutschen Einkommensteuertarif. Diese Angaben sind jedoch alleine noch nicht ausreichend für ein ganzheitliches Verständnis der Steuerbelastung der verschiedenen Einkommensgruppen. Dazu muss neben dem Grundfreibetrag zusätzlich der Tarifverlauf der Grenz- und Durchschnittssteuersätze betrachtet werden, wie das in den Grafiken für ausgewählte Jahre dargestellt ist.

Im Zeitraum von 1975 bis 2015 wurde der Grundfreibetrag von 3.029 Euro auf 8.354 Euro erhöht. Gleichzeitig ging der Eingangssteuersatz von 22 % auf 14 &% zurück. Der Beginn der letzten Tarifzone wurde von 66. 478 Euro auf 52.882 Euro reduziert und zusätzlich der Spitzensteuersatz von 56 % auf 45 %, inklusiv 3 % Reichensteuer, gesenkt (Quelle: BMF).

Diese Entwicklung trägt dazu bei, dass der Bereich Arbeitsmarkt und Renten mit jährlich 123 Milliarden Euro bezuschusst wird, wobei die Kosten für die Mütterrente und abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren nicht enthalten sind, da sie statistisch noch nicht vorhanden sind. Seit 2000 beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Einkommensteuer.

Die Initiative Agenda 2011-2012 stellte der Öffentlichkeit im Mai 2010 ein Sanierungskonzept mit einem jährlichen Finanzrahmen von 275 Milliarden Euro vor, das für ausgeglichene Haushalte und Rückführung der Staatsschulden steht. Sie stimmt für ein sozial sicheres Europa, für mehr Handlungsfähigkeit, für eine starke Militärallianz, Verbesserung der prekären Wirtschaftslage und Abbau der Staatsschulden.

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Die Initiative Agenda 2011-2012 stellte der Öffentlichkeit im Mai 2010 ein Sanierungskonzept mit einem jährlichen Finanzrahmen von 275 Milliarden Euro vor, das für ausgeglichene Haushalte und Rückführung der Staatsschulden steht. Sie stimmt für ein sozial sicheres Europa, für mehr Handlungsfähigkeit, für eine starke Militärallianz, Verbesserung der prekären Wirtschaftslage und Abbau der Staatsschulden. Das Gründungsprotokoll ist als Sachbuch erschienen und dient als Basisprogramm zur Gründung und Kooperation der „Union für Soziale Sicherheit“. Das Ziel: Als Teil der parlamentarischen Opposition das Programm zu realisieren, um neue Strategien und Schwerpunkte in die Politik einzubringen, zum Wohl der Bürger und Unternehmen.



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Dieter Neumann
31275 Lehrte
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Datum: 05.02.2015 - 09:54 Uhr
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