Vorsicht bei Werbung mit Garantie-Zusage!

Vorsicht bei Werbung mit Garantie-Zusage!

ID: 116974

Werbeaussagen sind für die Verbreitung eines Produkts von großer Bedeutung, um den potentiellen Käufer anzuregen, sich mit dem Angebot näher zu beschäftigen.

So sind beispielsweise Garantie-Zusagen besonders geeignet, Verbraucher zu locken, da sie eine Langlebigkeit des angepriesenen Produkts versprechen.



(firmenpresse) - Doch ist nicht eindeutig, in welcher Form mit Garantie-Zusagen auch geworben werden darf.

Das OLG Hamm beanstandete eine Garantie-Zusage unter gleich zwei Gesichtspunkten: Mit einer 24-monatigen Herstellergarantie dürfe nicht geworben werden, weil das eine unzulässige Werbung mit eine Selbstverständlichkeit darstelle; im übrigen müsse die Garantie in Art und Umfang schon in der Werbung beschrieben werden (Beschluss vom 16.12.2008, Az.: 4 U 173/08).

Letzterem Punkt widersprach das OLG Hamburg am 09.07.2009 (Az.: 3 U 23/09) mit der Aussage, § 477 BGB, dem zu entnehmen ist, welchen Inhalt eine Garantieerklärung aufweisen muss, gelte nicht für die Werbung mit einer Garantie, sondern nur für die Garantieerklärung selbst. Die Verbraucher müssten nicht schon vor dem Kauf en detail über die Garantie informiert werden, vielmehr reiche es aus, wenn sie beim Kauf die genauen Details der Garantie erführen.


Fazit:
Eine klare Linie ist in diesem Punkt noch nicht zu erkennen, sodass es sich empfiehlt, Werbemaßnahmen, die Garantie-Zusagen beinhalten, zuvor mit einem spezialisierten Rechtsanwalt abzusprechen, um Rechtsverstöße zu vermeiden.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



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LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Homepage: www.ladm.com
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Datum: 09.09.2009 - 11:02 Uhr
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