Österreich setzt auf section control und deutlich höhere Bußgelder
ID: 116977
Österreich setzt auf section control und deutlich höhere Bußgelder
"Die Videomessung zu Überwachung der Geschwindigkeit und Kontrolle des Sicherheitsabstandes ist in Österreich jetzt wieder möglich", erläutert Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch
Partner in Innsbruck. Diese Messungen waren nach einem Urteil des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung eingestellt worden. Dieses Manko wurde vor Kurzem behoben. Damit ist, wie bereits in einigen anderen europäischen Ländern, auch wieder die sogenannte section control möglich. Videomessung wie auch section control müssen den Verkehrsteilnehmern allerdings angekündigt werden.
Bei der section control handelt es sich um videokontrollierte Streckenabschnitte. Die Fahrzeuge, ihre Kennzeichen und der Fahrer werden zu Beginn und Ende des Abschnitts per Video erfasst. Dabei können die Fahrzeuge gefiltert werden, die die Strecke in kürzerer Zeit passieren, als es die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlauben würde. Die Technik ist so ausgereift, dass auch nach Fahrzeugklassen unterteilte Geschwindigkeitsbegrenzungen berechnet werden können. Spurwechsel spielen keine Rolle, da die Kennzeichen automatisiert erfasst sind. In Deutschland ist section control aufgrund erheblicher datenschutzrechtlicher Vorbehalte derzeit nicht zulässig.
Für Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 30 km/h wurde eine Mindeststrafe von 70 Euro eingeführt. Beträgt die Übertretung innerorts 40 km/h oder liegt sie außerorts 50 km/h oberhalb des Limits, erhöht sich der Mindestsatz auf 150 Euro. Die Höchststrafe für Geschwindigkeitsübertretungen liegt bei 2.180 Euro. Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ist gestaffelt geregelt. Pro angefangene zehn Stundenkilometer Überschreitung erhöht sich die Summe um 15 Euro, beginnend bei 30 Euro. Die Staffelung endet bei 30 km/h Übertretung. Eine Messtoleranz wird bei der Berechnung in Abzug gebracht.
Das direkte Kassieren, das sogenannte Organmandat, ist jetzt bis 70 Euro möglich. Und wer sofort zahl, kommt günstiger davon. "Ein Organmandat verschafft dem Verkehrssünder zehn Euro Rabatt", hebt Tramposch hervor, dessen Kanzlei Mitglied des internationalen Beratungsnetzwerkes Geneva Group International ist. Gerade Deutschen bringt es nichts, lieber auf das in Deutschland immer noch nicht wirksame europäische Vollstreckungsabkommen zu hoffen. Denn in Österreich verhängte Geldstrafen müssen ab 25 Euro auch in Deutschland beglichen werden. "Grundlage für die Vollstreckung ist ein bilaterales Abkommen über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungsstrafsachen zwischen Deutschland und Österreich", erklärt Anwalt Tramposch.
Für das Fahren unter Alkoholeinfluss in Österreich wurden die Strafuntergrenzen angehoben. Ab 0,5 Promille werden mindestens 300 Euro fällig, ab 0,8 Promille 800 Euro und ab 1,2 Promille 1.200 Euro. Der mögliche Strafrahmen ist erheblich steigerungsfähig. Bei 0,5 bis 0,8 Promille sind bis zu 3.700 Euro möglich, ab 1,2 Promille bis zu 4.400 Euro. Wird bei einem Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille festgestellt oder verweigert er die Alkoholkontrolle, reicht der Rahmen von 1.600 bis zu 5.900 Euro. Hinzu kommt der Führerscheinentzug. Bei Ersttätern dauert er ab 1,2 Promille mindestens vier, ab 1,6 Promille wenigstens sechs Monate. Wird der Ersttäter innerhalb von fünf Jahren zum Wiederholungstäter, bleibt der Führerschein mindestens sechs beziehungsweise höchstens zwölf Monate eingezogen.
Hinweis für die Redaktion:
Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.
Das GGI-Mitglied Tramposch
Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.
Fachfragen beantwortet gerne:
Dr. Hubert Tramposch
Tramposch
Partner
Franz-Fischer-Straße 17a
A-6020 Innsbruck
Telefon: +43 (0) 512 | 57 17 57
Telefax: +43 (0) 512 | 58 71 59
E-Mail: office-innsbruck@tramposch-partner.com
Internet: www.tramposch-partner.com
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 09.09.2009 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 116977
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 389 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Österreich setzt auf section control und deutlich höhere Bußgelder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Geneva Group International (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
(Zürich/Frankfurt, den 28. 10. 2013) Nordrhein-Westfalens Finanzverwaltung feiert jeden Rekord bei den Schwarzgeld-Selbstanzeigen. 601 waren es im September, über 10.000 seit Februar 2010. Banken in der Schweiz setzen ihren Kunden die Pistole auf die Brust und der Bundesrat begrüßt die Pläne
Nutzung eines fehlerhaften Steuerbescheides birgt Risiken ...
(Zürich/Frankfurt, den 09. 09. 2013) Fehler des Finanzamtes dürfen zum eigenen Vorteil genutzt werden. Trotzt dieser vor Kurzem ergangenen Entscheidung ist Vorsicht angebracht. "Solange die Frist für die Festsetzungsverjährung nicht abgelaufen ist, kann das Finanzamt den Steuervorteil, de
Notfälle im Gebirge können für die Betroffenen teuer werden ...
Bergwanderer und Kletterer sollten vorsorgen, wollen sie nicht einem ungeahnten Kostenrisiko gegenübersehen. Denn bei jeder Tour besteht die Gefahr, sich zu verletzen und nicht mehr selbstständig absteigen zu können. "Muss die Bergrettung zu Hilfe gerufen werden, erfolgt zwar eine Erstvers
Weitere Mitteilungen von Geneva Group International
OSTBAYERISCHE STÄDTE mit dem Schiff von Regensburg bis Passau ...
Regensburg (tvo). Deutsche Kaiser und Könige, der französische Kaiser Napoleon I. sowie die österreichischen Kaiserinnen Maria Theresia und Sisi haben der Dreiflüsse-Stadt Passau ihre Aufwartung gemacht. Leopold I. feierte hier kaiserliche Hochzeit und suchte sieben Jahre später, als die Türke
Aktivurlaub in Deutschland die Rottal Therme in Bayern ...
Bad Birnbach (tvo). Die niederbayerische Hügellandschaft im Rottal ist wie geschaffen zum Nordic Walken. Das Thermalwasser Bad Birnbachs und die gelenkschonende Bewegung sind der ideale Rahmen für einen wohltuenden Urlaub Wie man’s richtig macht, zeigt das Hotel St. Leonhard garni im Rahmen sein
Urlaub im BAYERISCHEN GOLF- UND THERMENLAND in Deutschland ...
Bad Gögging (tvo). Gesundheit will gepflegt sein: In der Römerbad Klinik in Bad Gögging, Fachklinik für Orthopädie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, können Gäste das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden. Die „Gesundheitswoche“ beinhaltet eine Vitalwert-Prüfung und die medizin
BVDW Fachgruppe Mobile und Mobile Marketing Association (MMA) kündigen Gründung der MMA Germany an ...
> Kooperation treibt international Mobile Marketing Standards voran / Gemeinsame Marktforschung Düsseldorf/Berlin, 09. September 2009 ? Die Fachgruppe Mobile im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. und die Mobile Marketing Association (MMA) kündigen die Erweiterung ihrer Partnersch




