DF Deutsche Forfait AG: Gläubigerversammlung am 19. Februar

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DF Deutsche Forfait AG: Gläubigerversammlung am 19. Februar



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Für die Anleihe-Zeichner der DF Deutsche Forfait AG steht ein wichtiger Termin an. Das Unternehmen lädt am 19. Februar zur zweiten Gläubigerversammlung nach Köln ein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem die Abstimmung ohne Versammlung das erforderliche Mindestquorum von 50 Prozent des Anleihekapitals nicht erreicht hat und damit nicht beschlussfähig war, findet nun am 19. Februar in Köln eine zweite Gläubigerversammlung statt. Für die Anleihe-Zeichner ist dies ein wichtiger Termin, da es um die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen für die Anleihe geht. Diesmal ist die Versammlung bereits beschlussfähig, wenn ein Mindestquorum von 25 Prozent des Anleihekapitals erreicht wird.

Die DF Deutsche Forfait AG hatte im Mai 2013 eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro und einer Laufzeit bis Mai 2020 begeben (ISIN: DE000A1R1CC4). Die Anleihe ist mit 7,875 p.a. verzinst. Mit den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen soll die operative Handlungsfähigkeit des Unternehmens wiederhergestellt werden. Allerdings sollen die Anleihe-Gläubiger ihren Teil dazu beitragen.

Im Raum steht offenbar, dass die Anleger einer Absenkung des Zinssatzes von 7,875 Prozent auf 2 Prozent zustimmen sollen. Im Gegenzug sollen ihnen dafür Optionsrechte auf Unternehmensaktien eingeräumt werden. Die Banken haben offenbar bereits verbindlich erklärt, dem Unternehmen weiter Kredite von insgesamt 40 Millionen Euro mindestens bis zum 31. Dezember 2016 zu gewähren.

Die Anleihe-Gläubiger stehen vor einer schweren Entscheidung mit hoher Tragweite für ihre Investition. Denn auch wenn sie der geplanten Änderung der Anleihebedingungen zustimmen, ist noch nicht garantiert, dass eine nachhaltige Sanierung gelingt. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie berät und auch die rechtlichen Möglichkeiten auslotet.



Dabei wird auch nicht aus dem Auge verloren, dass möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein, wenn die Anleger nicht umfassend über die Risiken der Anleihe aufgeklärt wurden. Außerdem können auch die Prospektangaben auch Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.

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Datum: 06.02.2015 - 10:35 Uhr
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