New Capital Invest Proven Gold Direct 21 im vorläufigen Insolvenzverfahren

New Capital Invest Proven Gold Direct 21 im vorläufigen Insolvenzverfahren

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New Capital Invest Proven Gold Direct 21 im vorläufigen Insolvenzverfahren



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Seit Dezember befindet sich die New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co.KG im vorläufigen Insolvenzverfahren. Insgesamt haben bereits vier NCI-Fonds Insolvenz angemeldet.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger, die in Fonds des Emissionshauses New Capital Invest (NCI) investiert haben, gab es im vergangenen Jahr reichlich schlechte Nachrichten. Zunächst blieben Ausschüttungen aus, dann folgten Insolvenzanträge für die Fonds NCI USA 11, NCI USA 16, NCI USA 19 und zuletzt NCI Proven Gold Direct 21 (Az.: 1500 IN 3664/14). Die Anleger müssen hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Nicht viel besser erging es den Anlegern der Selfmade Capital Fonds. Gegen den Chef der beiden Emissionshäuser, Malte Hartwieg, wird inzwischen wegen Betrugsverdacht ermittelt.

Bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, kann es noch dauern. Zeit, die die betroffenen Anleger nicht nutzlos verstreichen lassen sollten. Um ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. mögliche Ansprüche auf Schadensersatz für sie geltend machen.

Anspruchsgrundlage kann zum Beispiel eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch über die Risiken der Kapitalanlagen umfassend informiert werden müssen. Ob dies immer geschehen ist, ist zumindest zweifelhaft. Denn vertrieben wurden die Fonds u.a. von der dima24. Auch diese Vertriebsplattform gehörte zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg, ehe er sie vor einigen Monaten verkaufte. Diese enge personelle Verbindung kann bei der Anlageberatung zu Interessenskonflikten zum Schaden der Anleger geführt haben. Auch gegen die neuen Besitzer der dima24 hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen aufgenommen.



Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche auch aus Prospektfehlern entstanden sein. Die Emissionsprospekte dienen dazu, dem Anleger ein vollständiges Bild über die Kapitalanlage, über ihre Chancen und Risiken zu verschaffen. Falsche, unvollständige oder auch nur irreführende Angaben können daher zu Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung führen.

Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, können sich daraus weitere rechtliche Möglichkeiten ergeben.

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Datum: 09.02.2015 - 09:40 Uhr
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