Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bleibt der sicherste Weg einer Verurteilung zu entgehen

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bleibt der sicherste Weg einer Verurteilung zu entgehen

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bleibt der sicherste Weg einer Verurteilung zu entgehen



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Trotz der Verschärfung bleibt die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung der sicherste Weg, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und empfindlichen Strafen zu entgehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit dem 1. Januar gelten verschärfte Regelungen für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Die Anforderungen an die Selbstanzeige sind zwar gestiegen und für den Steuersünder wird es in den meisten Fällen auch teurer - dennoch bleibt auch festzuhalten: Die Selbstanzeige wurde nicht abgeschafft. Sie bietet nach wie vor eine goldene Brücke zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit. Wer trotz hinterzogener Steuern auf eine Selbstanzeige verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn fliegt der Steuerbetrug auf, drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, wird auch künftig weiter steigen. Zwischen vielen Staaten ist inzwischen eine intensive Zusammenarbeit im Kampf gegen die Steuerhinterziehung vereinbart worden und voraussichtlich werden von den Finanzministern auch weiterhin Daten von Steuersündern aufgekauft werden. Die Schlupflöcher für Steuersünder werden immer kleiner.

Daher ist es nach wie vor ratsam, die Selbstanzeige zu nutzen, um einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zuvorzukommen. Wichtig ist dabei, dass die Selbstanzeige rechtzeitig, also vor Entdeckung, gestellt wird und vollständig ist. Dazu müssen alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch. Da aber schon kleine Fehler dazu führen können, dass eine Selbstanzeige fehlschlägt, sollte diese nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen angefertigt werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist.



Völlig strafbefreiend kann eine Selbstanzeige seit dem 1. Januar nur noch wirken, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig, die mit den hinterzogenen Steuern zzgl. Zinsen innerhalb einer Frist bezahlt werden müssen.

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Datum: 09.02.2015 - 09:45 Uhr
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