VKU zum Verordnungspaket "Intelligente Netze" / Rollout-Rakete für intelligente Zähler soll in drei Stufen zünden
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(BMWi) hat heute sieben Eckpunkte für das "Verordnungspaket
Intelligente Netze" vorgelegt und gibt damit einen Vorgeschmack auf
die Regelungen der angekündigten Messsystemverordnung,
Rollout-Verordnung und Datenkommunikationsverordnung. Diese sollen
noch vor der Sommerpause dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung
vorgelegt werden. Sie regeln zukünftig die Anforderungen an die
Zählertechnik, an den Kreis der zum Einbau Verpflichteten sowie an
die Datensicherheit. Dabei geht es insbesondere darum, welche
Kundengruppen intelligente Zähler (iZ) als Basisinfrastruktur
eingebaut bekommen beziehungsweise welche Vorreiter beim Einbau
intelligenter Messsysteme (Gateway plus iZ) werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen
(VKU) Hans-Joachim Reck dazu: "Der Smart-Meter-Rollout in Deutschland
befindet sich vor einer entscheidenden Weichenstellung. Wir begrüßen
den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, die
Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme zeitlich zu staffeln
und dabei zunächst auf die verbrauchsintensiven Kundengruppen zu
fokussieren." Denn die intelligenten Messsysteme sollen schrittweise
eingeführt werden: Das beginnt 2017 für Verbraucher mit einem
Verbrauch von mehr als 20.000 Kilowatt (kWh) pro Jahr, 2019 werden
die Messsysteme der Gruppe von mehr als 10.000 Kilowatt angepasst.
2021 schließlich soll die letzte Stufe der "Rollout-Rakete" bei den
Verbrauchern mit mehr als 6.000 kWh gezündet werden.
Mit dem Vorschlag, die Grenze zur Einbauverpflichtung von
intelligenten Messsystemen anfangs hoch anzusetzen, folgt das BMWi
einer zentralen Forderung des VKU. "Sich bei der Verpflichtung zum
Einbau der intelligenten Messsysteme auf die Mittel- und
Großabnehmer, also Industrie und Gewerbe, zu konzentrieren, ist
volkswirtschaftlich gesehen das Gebot der Stunde", so Reck. Mittel-
und Großabnehmer seien die "Elefanten" in den Verteilnetzen - dort
läge das relevante Potenzial zur Lastverlagerung, denn sie ständen
zwar nur für rund zwei Millionen Zählpunkte, bezögen aber zwei
Drittel des gesamten Stroms aus diesen Netzebenen.
Verbesserungspotenzial gibt es aus Sicht des VKU dennoch. "Es
fehlt noch eine Revisionsklausel für die Verbraucher ab 6.000 kWh.
Die dritte Stufe darf nicht automatisch gezündet werden", kritisiert
Reck. "Es ist immer gut, die anfänglichen Erwartungen an der Realität
zu spiegeln. Erst auf Grundlage der Erfahrungen aus den ersten beiden
Rollout-Stufen kann verantwortlich entschieden werden, ob mehrere
Millionen Haushalte mit Zusatzkosten für intelligente Messsysteme
belastet werden sollen. Einen Automatismus darf es hier nicht geben."
Bei der notwendigen Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) begrüßt der VKU, dass es nunmehr keine verbrauchsunabhängigen
Einbauverpflichtungen für intelligente Messsysteme bei Neubau und
Renovierungen geben soll. Damit wird eine Kernforderung des VKU
erfüllt - die zukünftige Basisinfrastruktur wird der deutlich
günstigere intelligente Zähler bilden. Ebenfalls positiv ist zu
werten, dass das BMWi auch zu der Einschätzung gelangt ist, dass für
die Kunden mit Registrierender Leistungsmessung (RLM), das heißt
Industrie und Gewerbe mit in der Regel mehr als 100.000 kWh
Jahresverbrauch, diese etablierte Technik zunächst beibehalten werden
kann und hier eine technologischer Wechsel nicht vordringlich
ansteht.
Im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des Verordnungspaketes wird
als eine zentrale Frage der Finanzierungsmechanismus zu klären sein.
Der VKU wird sich hier mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die den
verpflichteten Verteilnetzbetreibern entstehenden Kosten auch
vollumfänglich im Regulierungsregime anerkannt werden.
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Datum: 09.02.2015 - 16:39 Uhr
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