NOZ: Nachricht zu Gefängnis-Freigängern
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Regeln für Freigänge erlassen
Ministerium kündigt verbindliche Vorgaben nach Vorfällen im Jahr
2014 an
Osnabrück. Nach den Fluchten zweier Sicherungsverwahrter während
ihrer Freigänge im Jahr 2014 zieht das Land Niedersachsen
Konsequenzen: Laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) will das
Justizministerium eine Allgemeinverfügung aus Anlass der Vorfälle im
vergangenen Jahr erlassen, in der landesweit verbindliche Vorgaben
für Freigänge gemacht werden sollen. Ein Ministeriumssprecher sagte
der NOZ, die Verfügung werde voraussichtlich im Mai in Kraft treten
und neun Seiten umfassen.
Darin soll laut Sprecher geregelt werden, wie Aus- und Freigänge
zu planen sind. Zudem soll die Verfügung Vorgaben dazu machen, in
welchen Fällen wie viele Justizbeamte die Gefängnisinsassen auf
Ausgang begleiten. Außerdem sehe das Regelwerk unangekündigte
stichprobenartige Überprüfungen der Freigänger vor, schreibt die NOZ.
Das Ministerium reagiert damit unter anderem auf die Vorfälle im
Mai und Juni 2014 in Lingen: Ein Sicherungsverwahrter soll damals
eine 13-Jährige während eines Langzeitausgangs vergewaltigt haben.
Anschließend war der Mann untergetaucht. Am Mittwoch wird vor dem
Landgericht Osnabrück ein Urteil erwartet. JVA-Mitarbeiter hatten im
Prozess ausgesagt, dass der 52-Jährige während seiner Freigänge, auf
denen er sich mit einem verurteilten Sexualstraftäter auf Bewährung
traf, nicht kontrolliert worden war. Ein weiterer
Sicherungsverwahrter war im Oktober auf dem Fest zur Deutschen
Einheit in Hannover bei einem Toilettengang seiner Bewacherin
entkommen.
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Datum: 10.02.2015 - 05:00 Uhr
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