Sportwetten-Werbung FC Bayern München
ID: 117150
Sportwetten-Werbung FC Bayern München
Die Regierung von Oberbayern hat am 12. Mai 2009 einen Untersagungsbescheid gegen den FC Bayern erlassen. Dem Verein wurde damit die Werbung für den Sportwettenanbieter bwin untersagt. Diese Verfügung hätte allerdings mit sehr kurzer Umsetzungsfrist von nur sechs Tagen ihre Wirkung bereits für den allerletzten Spieltag der Bundesligasaison 2008/2009 am 23. Mai entfaltet. Wegen dieser sehr knappen Frist hat Innenminister Herrmann am 19. Mai 2009 die Regierung von Oberbayern darum gebeten, den Bescheid zunächst nicht zu vollziehen, sondern eine einvernehmliche Lösung mit dem FC Bayern auszuloten. Zu diesem Zeitpunkt gab es eine Versicherung der Verantwortlichen des FC Bayern, in Kürze von sich aus für eine mit den Vorschriften des Glückspielsstaatsvertrages in Einklang stehende Werbung zu sorgen. Für eine nochmalige sorgfältige Erörterung der Sach- und Rechtslage sprach auch, dass zuvor die Landeshauptstadt München sich geweigert hatte, eine Verbotsverfügung gegen den FC Bayern zu erlassen und der Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern ausdrücklich widersprochen hatte.
Am 25. Juni fand ein Gespräch bei Innenminister Herrmann, den sachverständigen Mitarbeitern des Ministeriums und der Regierung von Oberbayern sowie Vertretern des FC Bayern statt. Hierbei wurde festgestellt, dass auch die vom FC Bayern München zwischenzeitlich neu formulierten Werbetexte nicht den Vorgaben des Glücksspielrechts entsprachen. Eine einvernehmliche Lösung war nicht möglich. Daraufhin hat die Regierung von Oberbayern in ausdrücklicher Abstimmung mit Innenminister Herrmann für die neue Spielsaison schon am 14. Juli 2009 einen neuen Verbotsbescheid erlassen, gegen den der FC Bayern Rechtsmittel eingelegt hat. Das Verwaltungsgericht München hat die Rechtsauffassung der Regierung und des Ministeriums mit dem Beschluss vom 7. September voll bestätigt. Diese Entscheidung ist jetzt vom FC Bayern zu respektieren.
Nachdem der FC Bayern unter anderem auch darauf hingewiesen hatte, dass der FC St. Pauli in Hamburg ungehindert Werbung für bwin betreibe, hat die für Internetwerbung zuständige Regierung von Mittelfranken am 27. August 2009 auch den FC St. Pauli zu einer Untersagung angehört, worauf der FC St. Pauli die Werbung inzwischen eingestellt hat.
Innenminister Herrmann: "Mein Vorgehen in dieser Sache war von Anfang an fair, korrekt und konsequent. Vorwürfe, das Innenministerium messe mit zweierlei Maß, entbehren ganz offensichtlich jeder Grundlage."
Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof inzwischen auch alle Hoffnungen der Glücksspielbranche zunichte gemacht, dass von dort der deutsche Glücksspielvertrag gekippt werde. Jedenfalls wurde ein Klage aus Portugal gegen dortige Verbotsverfügungen gegen bwin nun ausdrücklich abgewiesen und das staatliche Glücksspielmonopol in Portugal bestätigt.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 09.09.2009 - 17:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 117150
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 311 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Sportwetten-Werbung FC Bayern München"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bayerisches Staatsministerium des Innern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).