Vermittlungsausschuss bestätigt Schulobstgesetz
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Vermittlungsausschuss bestätigt Schulobstgesetz
Zu dem Bundestagsbeschluss hatte der Bundesrat am 10. Juli 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen und eine Kofinanzierung durch den Bund gefordert. Der Vermittlungsausschuss hat Änderungen am Gesetz jedoch abgelehnt.
Am 18. September 2009 hat der Bundesrat nun die Möglichkeit, Einspruch gegen das unveränderte Gesetz einzulegen. Nur, wenn der Bundestag einen solchen Einspruch mit der erforderlichen Mehrheit überstimmt, kann das Gesetz in Kraft treten.
URL: www.bundesrat.de
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Datum: 10.09.2009 - 05:34 Uhr
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