Medico Fonds Nr. 41: Zahlungsaufforderungen an die Anleger

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Medico Fonds Nr. 41: Zahlungsaufforderungen an die Anleger



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Medico-Fonds.html Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 sollen offenbar ihre bereits erhaltenen Barausschüttungen und Steuergutschriften zurückzahlen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Medico Nr. 41 Objekt Gera KG verlief die Entwicklung ihrer Kapitalanlage nicht wie erhofft. Nun werden sie offenbar auch noch aufgefordert, ihre bereits erhaltenen Ausschüttungen und Steuergutschriften wieder zurückzuzahlen. Hintergrund ist offenbar, dass durch die Bank Darlehen gekündigt und fällig gestellt wurden.

Dennoch sollten die Anleger der Zahlungsaufforderung nicht ohne vorherige Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit nachkommen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Denn es ist fraglich, ob die Ausschüttungen überhaupt zurückgefordert werden dürfen.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits entschieden, dass gewinnunabhängige Ausschüttungen nur dann von den Anlegern zurückgefordert werden können, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig und auch verständlich geregelt ist. Daher sollte der Gesellschaftsvertrag zunächst überprüft werden. Darüber hinaus hat das Landgericht München vor wenigen Wochen entschieden, dass die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz §§ 30, 31 aufgeklärt werden müssen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, kann aber vielen Anleger geschlossener Fonds Hoffnung auf Schadensersatzansprüche machen. Denn tatsächlich fehlt in vielen Emissionsprospekten die Aufklärung über das Innenhaftungsrisiko und auch in den Anlageberatungsgesprächen wurde erfahrungsgemäß in der Regel nicht darauf hingewiesen.

Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört allerdings auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken, die im Zusammenhang mit der Kapitalanlage stehen. Geschlossene Immobilienfonds wurden häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich sind die Anleger aber dem Risiko des Totalverlusts ausgesetzt. Dennoch wurden geschlossene Immobilienfonds erfahrungsgemäß auch an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. in den Aufbau einer Altersvorsorge investieren wollten. Ist die Aufklärung über die Risiken ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.



Das gilt auch, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig oder fehlerhaft waren, so dass der Anleger die Entwicklung der Kapitalanlage nicht richtig einschätzen konnte.

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Datum: 17.02.2015 - 10:40 Uhr
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