Lebensretter Rauchmelder

Lebensretter Rauchmelder

ID: 117437

Mit oder ohne gesetzliche Vorschrift: Wer haftet im Schadensfall?



(firmenpresse) - Jährlich sterben in Deutschland mehrere hundert Menschen bei Bränden in Privathaushalten, die meisten infolge der in der Regel starken Rauchentwicklung. In sieben Bundesländern sind Rauchmelder daher bereits Pflicht. Wird dieser Vorschrift nicht Folge geleistet, kann es im Schadensfall zu Schwierigkeiten mit der zuständigen Versicherung kommen. Komplex gestaltet sich die Haftungsfrage, wenn der installierte Rauchmelder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Um für den Notfall bestens gerüstet zu sein fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen, worauf bei Rauchmeldern und potentiellen Haftungsansprüchen geachtet werden sollte.



Eine Gardine, die an der brennenden Kerze Feuer fängt oder ein Kurzschluss am Bügeleisen können einen Brand auslösen. Den betroffenen Bewohnern bleiben dann maximal vier, bei starker Rauchentwicklung sogar nur zwei Minuten Zeit zur Flucht. Denn die in der Schwelbrandphase entstehenden giftigen Gase wie Kohlenmonoxid können innerhalb kürzester Zeit zur Bewusstlosigkeit führen. Besonders nachts, wenn auch der Geruchsinn schläft, kann ein Rauchmelder lebensrettend sein. In rund einem Drittel der deutschen Bundesländer sind Rauchmelder Vorschrift, in anderen Ländern wie Großbritannien sogar landesweit. Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht sind in den Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt. Vorgeschrieben sind darin Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen. Von Anfang an mit Rauchmeldern auszustatten sind Neu- und Umbauten, für bestehende Gebäude gibt es Fristen zur Nachrüstung.



Unauffällig aber wirksam

So genannte Heimrauchmelder sind nicht größer als eine Untertasse, optisch unauffällig und leicht zu installieren. Batteriebetriebene Rauchmelder bieten den Vorteil, auch bei Stromausfall funktionstüchtig zu sein. Ein Batteriewechsel ist innerhalb von ein bis drei Jahren fällig und wird vom Gerät selbst mit regelmäßigem Piepsen angekündigt. Um sicher zu gehen, dass die Geräte bei einem Brand auch wirklich funktionieren empfiehlt es sich, auf das Prüfzeichen der "VdS Schadenverhütung", einer unabhängigen Zertifizierungsstelle für Brandschutz, zu achten.





Haftung und Wartung

Ohne Rauchmelder riskieren Bewohner der Bundesländer, in denen Rauchmelderpflicht herrscht, dass die Versicherung - in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Wohnungseigentümers - im Schadensfall nicht zahlt. Denn Teil vieler Versicherungsverträge ist eine Klausel, laut der sich Versicherungsnehmer an gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften halten müssen. Ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren oder die Versicherungsleistung kann wegen "grober Fahrlässigkeit" gekürzt werden.



Voraussetzung für den Schutz im Brand- und damit im versicherungsrelevanten Schadensfall ist daher auch die regelmäßige Wartung, die, so die Empfehlung von Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., "schriftlich dokumentiert werden sollte. Denn nur dann ist gewährleistet, dass nach einem Brand keine Schwierigkeiten bei der Haftungsfrage auftreten." Bei landesgesetzlich vorgeschriebener Rauchmelderpflicht müssen Bauherren bzw. Hauseigentümer für Einbau und Wartung der Geräte sorgen. Der Vermieter kann diese Aufgaben auch dem Hausmeister, einem Elektroinstallateur oder, mittels Ergänzungsvereinbarung im Mietvertrag, dem Mieter übertragen. "Letzteres wird als Übertragung der Verkehrssicherungspflicht bezeichnet", erläutert die D.A.S. Juristin. "Dennoch hat der Vermieter weiterhin eine Überprüfungs- und Kontrollpflicht. Daher ist eine schriftliche Dokumentation der Wartung unerlässlich."

Installiert der Mieter in Eigenregie Rauchmelder, so ist er auch für die Instandhaltung der Geräte verantwortlich. Allerdings nur, wenn er sich im Mietvertrag für die Wartung als zuständig erklärt hat. Dann haftet er auch im Schadensfall, wenn ein nicht ordnungsgemäß überprüftes Gerät einen Brandschaden hätte vermeiden können.



In Bundesländern ohne Rauchmelderpflicht wird die Haftungsfrage abhängig vom einzelnen Schadensfall und den individuellen Versicherungsbedingungen geklärt.

Weitere Informationen unter www.das-rechtsportal.de

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Kurzfassung:

Lebensretter Rauchmelder

Rauchvergiftungen können tödlich sein



Die größte Gefahr bei Bränden ist die starke Rauchentwicklung. In sieben Bundesländern sind Rauchmelder daher bereits Pflicht. Wird dieser Vorschrift nicht Folge geleistet, kann es im Schadensfall zu Schwierigkeiten mit der zuständigen Versicherung - in der Regel die Wohngebäudeversicherung des Wohnungseigentümers - kommen. Denn Teil vieler Versicherungsverträge ist eine Klausel, laut der sich Versicherungsnehmer an gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften halten müssen. Ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren oder die Versicherungsleistung kann wegen "grober Fahrlässigkeit" gekürzt werden. Komplex gestaltet sich die Haftungsfrage, wenn der installierte Rauchmelder nicht ordnungsgemäß funktioniert. Voraussetzung ist daher die regelmäßige Wartung, die, so die Empfehlung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, schriftlich dokumentiert werden sollte. Bei landesgesetzlich vorgeschriebener Rauchmelderpflicht müssen Bauherren bzw. Hauseigentümer für Einbau und Wartung der Geräte sorgen. Der Vermieter kann diese Aufgaben auch dem Hausmeister, einem Elektroinstallateur oder, mittels Ergänzungsvereinbarung im Mietvertrag, dem Mieter übertragen, hat aber weiterhin eine Überprüfungs- und Kontrollpflicht.

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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






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Datum: 10.09.2009 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Haus & Garten


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