Verbot der free-bwin-Bandenwerbung
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Verbot der free-bwin-Bandenwerbung
Joachim Herrmann: "Klassisches Eigentor von SPD und Grünen ? Kreisverwaltungsreferat München weigert sich bis heute, die free-bwin-Bandenwerbung beim FC Bayern zu verbieten"
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Vorwürfe von SPD und Grünen im Bayerischen Landtag als klassisches Eigentor bezeichnet. "Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München weigert sich nachweislich seit 19. Januar 2009 einer Weisung der Regierung von Oberbayern nachzukommen, die Bandenwerbung für unerlaubtes Glückspiel durch den FC Bayern München in der Allianz Arena zu unterbinden. SPD und Grüne im Landtag schießen hier aufs eigene Tor ihrer rot-grünen Stadtregierung, wenn sie mir vorwerfen, ich unterlaufe das Werbeverbot für Glücksspiele. Das Gegenteil ist der Fall: Innenministerium und die Regierung von Oberbayern gehen konsequent dagegen vor, die Stadt München und ihr Kreisverwaltungsreferat drücken sich bis heute um ein Verbot."
Herrmann sagte, er werde selbstverständlich dem Landtag bis ins kleinste Detail über das Verfahren berichten. SPD und Grüne werden sich dabei aber auch fragen lassen müssen, wie sie zum Verhalten der Stadt München stehen, die von einer Verbotsverfügung gegen den FC Bayern bis heute abgesehen hat und der Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern mehrfach explizit widersprochen hat. "Gerade im Hinblick auf die Weigerung der Stadt München kann die nochmalige Prüfung des Verbotsbescheids im Mai aus der Sicht von SPD und Grünen nicht so abwegig gewesen sein. Für mich war ausschlaggebend die kurze Umsetzungsfrist und die neue, bis dahin nicht entschiedene Rechtsfrage, ob mit der Werbung für free-bwin das Verbot der Werbung für bwin umgangen wird", sagte Herrmann.
Der Innenminister betonte, der Freistaat Bayern werde weiterhin konsequent gegen illegales Glückspiel vorgehen: "Die bayerische Verwaltung bleibt konsequent. Das ganze Verfahren gegen den FC Bayern und seine Bandenwerbung für die Firma free-bwin ist von mir und dem Innenministerium im Dezember eingeleitet worden. Auch der jetzt gültige Untersagungsbescheid geht auf meine Entscheidung zurück."
Chronik des Verfahrens:
- Das Verfahren hat seinen Ursprung in einem Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 3. Dezember 2008, in dem die Regierung von Oberbayern vom Ministerium darauf aufmerksam gemacht wurde, dass die Werbung für unerlaubtes Glückspiel durch den FC Bayern München sowohl in der Allianz Arena als auch auf dem Trainingsgelände in der Säbener Straße zu unterbinden ist.
- Am 22. Dezember 2008 hat die Regierung von Oberbayern die Landeshauptstadt gebeten, das Verbot zu veranlassen.
- Am 23. Januar 2009 antwortete die Stadt München unter Hinweis auf rechtliche Bedenken, sie entspreche der Bitte nicht.
- Am 23. Februar 2009 wies die Regierung von Oberbayern die Landeshauptstadt förmlich mit sofortiger Wirkung an gegen den FC Bayern wegen Werbens für unerlaubtes Glücksspiel durch Bescheidsanordnungen vorzugehen.
- Am 30. März 2009 erklärte die Landeshauptstadt München dieser Weisung nicht nachzukommen.
- Am 12. Mai 2009 ordnete die Regierung von Oberbayern mit sofortvollziehbarem Bescheid gegen den FC Bayern an, die Werbung zu unterlassen. Daraufhin bat der bayerische Innenminister die Regierung von Oberbayern, die Untersagungsverfügung wegen der kurzen Umsetzungsfrist vor dem letzten Spieltag und wegen der neuen Rechtsfrage vorerst nicht zu vollziehen. Er bat auch darum auszuloten, ob bei einem Gespräch eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten erzielt werden könne.
- Am 25. Juni 2009 fand eine Besprechung mit allen Beteiligten im bayerischen Innenministerium statt, bei der eine Einigung nicht erzielt werden konnte. Innenminister Joachim Herrmann hat daraufhin entschieden, dass es zwei neue Untersagungsbescheide geben werde: Einen der Regierung von Oberbayern und einen der Regierung von Mittelfranken für das Internet. Beide könne der FC Bayern dann einer gerichtlichen Klärung zuführen.
- Am 14. Juli 2009 erließ die Regierung von Oberbayern in Abstimmung mit dem bayerischen Innenministerium einen neuen sofort vollziehbaren Bescheid. In gleicher Weise verfuhr die Regierung von Mittelfranken für das Internet.
- Am 7. September 2009 hat das Verwaltungsgericht München den Eilantrag des FC Bayern München gegen den Bescheid abgelehnt.
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Datum: 11.09.2009 - 00:48 Uhr
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