Neuerungen im Aufsichtsrecht für die Finanzierung von Startups
ID: 1177512
Bundesregierung bringt Entwurf zum Kleinanlegerschutzgesetz in den Bundestag ein.
Dr. Michael Demuth, LL.M.(firmenpresse) - Die Auswirkungen der Finanzkrise auf das Aufsichtsrecht erreichen mit einer neuen Initiative aus Berlin wieder einmal den Bereich der Finanzierung von Startups. Die große Koalition hat ihren Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes in den Bundestag eingebracht.
Das erklärte Ziel des Gesetzes ist der bessere Schutz von Anlegern vor riskanten Finanzprodukten. Es geht um eine weitere Regulierung des grauen Kapitalmarkts, z.B. durch aufsichtsrechtliche Anforderungen an Finanzdienstleister oder auch erleichterte Prospekthaftung.
Zahlreiche Änderungen im Aufsichtsrecht
Das Kleinanlegerschutzgesetz bringt Änderungen u.a. im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, dem Vermögensanlagengesetz und weiteren Vorschriften im Bereich des Aufsichtsrechts. Wichtige Themen sind:
?Erweiterung der Prospektpflicht, insbesondere für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen;
?Verbesserung der Aktualität und Zugänglichkeit der Prospekte;
?Mindestlaufzeit von 2 Jahren und Kündigungsfrist von einem Jahr für Vermögensanlagen;
?Stärkere Regulierung der Werbung für Finanzprodukte und Vermögensanlagen;
?Erweiterung der Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Neue Anforderungen beim Crowdfunding
Betroffen ist insbesondere auch die Finanzierung von Startups und Gründern durch das sogenannte Crowdfunding ? ein Produkt aus dem Bereich Finanzierung ohne Bank. Hier besteht in vielen Fragen noch Rechtsunsicherheit und damit Regelungsbedarf. Beim Crowdfunding (auch Schwarmfinanzierung genannt) suchen vor allem Start-Ups über Online-Plattformen eine Vielzahl von Investoren für konkrete Projekte. Die Prospektpflicht soll nach dem Gesetzesentwurf nicht für Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen gelten, mit denen ein Unternehmen nicht mehr als eine Millionen Euro einsammelt, die Abwicklung online erfolgt und jeder Anleger nur bis zu 1.000 Euro anlegen kann ohne weitere Auskünfte zu erhalten. Jedem Kleinanleger beim Crowdfunding, der mehr als 250 Euro finanziert, muss ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt zugesandt werden, das unterschrieben zurückgeschickt werden muss.
BaFin bleibt beim Grundsatz des eigenverantwortlichen Anlegers
Die BaFin ? als oberste Hüterin des Aufsichtsrechts ? stellt im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative die Eigenverantwortlichkeit des Anlegers in den Vordergrund. Das Gesetz solle dazu beitragen, dass Anleger die Seriosität und Erfolgsaussichten von Finanzprodukten bzw. Vermögensanlagen besser einschätzen können. Der Anleger müsse sich dabei aber weiter im Klaren darüber sein, dass die Anbieter und Emittenten von Vermögensanlagen anders als Banken oder Finanzdienstleistungsinstitute weiterhin nicht der Aufsicht durch die BaFin unterliegen würden.
Wie sich das Kleinanlegerschutzgesetz auf die Finanzierung von Startups, die Entscheidungen von Kleinanlegern und das Vertrauen in die Kapitalmärkte insgesamt auswirken wird, bleibt abzuwarten. Den Regulierungsbemühungen im Aufsichtsrecht steht schließlich stets die Innovationskraft der Akteure im Bereich Finanzierung und Kapitalmarkt sowie die Verhaltensökonomie der Anleger gegenüber.
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Datum: 25.02.2015 - 09:20 Uhr
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