Nordrhein-Westfalen: Erneuter Vorstoß für Tierschutz-Verbandsklage durch SPD

Nordrhein-Westfalen: Erneuter Vorstoß für Tierschutz-Verbandsklage durch SPD

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Nordrhein-Westfalen: Erneuter Vorstoß für Tierschutz-Verbandsklage durch SPD

Heute wird im nordrheinwestfälischen Landtag in erster Lesung ein Antrag der SPD auf Einführung des Tierschutz-Verba



(pressrelations) - >Heute wird im nordrheinwestfälischen Landtag in erster Lesung ein Antrag der SPD auf Einführung des Tierschutz-Verbandsklagrechts für anerkannte Tierschutzorganisationen behandelt. Der Bundesverband Menschen für Tierrechte freut sich, dass nun auch die SPD eine Initiative hierzu gestartet hat. Der Bundesverband hält das Klagerecht für ein unerlässliches Mittel für den Vollzug des geltenden Tierschutzrechts.

Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes, stellt heraus: "Das Klagerecht ist eine Selbstverständlichkeit für unseren Rechtsstaat. Es ist eine Schande, dass sich bisher nur Bremen traut, Tierschutzorganisationen das Klagerecht anzuvertrauen. Wer sich als Politiker weiterhin verwehrt, kennt das Prinzip der Dreiteilung der Gewalten in unserer Demokratie nicht. Deshalb gibt es keinen vernünftigen Grund gegen den Gesetzesantrag zu sein."

Bereits 2006 hatte Bündnis90/Die Grünen einen Antrag auf Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in den Landtag NRW eingebracht, der jedoch an den Stimmen von CDU und FDP scheiterte.

Die Tierschutz-Verbandsklage ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften gerichtlich überprüfen zu lassen. Bisher können Verbände ? sozusagen als Anwalt der Tiere ? bei Verstößen gegen Tierschutzrecht lediglich Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft erstatten, die erfahrungsgemäß regelmäßig eingestellt werden. Hingegen können Tiernutzer wie z. B. industrielle Tiermäster für ihre Interessen durch alle Instanzen klagen. Das Klagerecht kann auf Landes- und Bundesebene ermöglicht werden.


Kontakt:
Pressestelle ? Stephanie Elsner, Tel.: 05237 ? 2319790, E-Mail: elsner@tierrechte.de

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Datum: 11.09.2009 - 15:18 Uhr
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