Bei Demonstrationen ist Versicherungsschutz lückenhaft
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Kommt es während der Demonstration durch Vandalismus zu Sachschäden an Fahrzeugen, greift in der Regel für den Versicherungsschutz die Vollkaskoversicherung. Lediglich bei Brandschäden an Fahrzeugen zahlt die Teilkaskoversicherung. Brandschäden an Gebäuden und Hausrat werden von der Wohngebäude- und Hausratversicherung reguliert. Jedoch zahlt die Wohngebäudeversicherung bei vollgeschmierten Wänden und zerstörte Fensterscheiben nur, wenn in den Bedingungen des Vertrages Schäden durch Vandalismus mitversichert sind, betont Jürgen Buck.
Werden Personen von Dritten durch Steinwürfe, Pfefferspray oder Stockhiebe bei Demonstrationen verletzt, kann eine private Unfallversicherung den Versicherungsschutz leisten. Kommt es zu schweren Verletzungen mit Spätfolgen, die die Arbeitskraft beeinflussen, wie beispielsweise Verlust der Sehkraft oder des Gehörs, kann der Verletzte auch Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Wird bei Demonstrationen ein Sach- oder Personenschaden an Dritten verursacht, hilft die private Haftpflichtversicherung.
Für eine Übernahme der Schäden bei Demonstrationen ist jedoch ausschlaggebend, ob sich der Verletzte oder Verursacher bewusst in die Gefahrenlage begeben oder sogar eine Straftat begangen hat. Bei Schlägereien gilt deshalb sprichwörtlich „Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um“. Die Versicherungen leisten nur, wenn man als Unbeteiligter bei einer Demonstration verletzt wird oder einen Schaden fahrlässig verursacht hat.
Ausführliche Informationen und Hinweise zur Versicherungs-Wichtigkeit und hilfreiche Tipps zur Versicherungs-Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 27.02.2015 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
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Freigabedatum: 26.02.2015
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