Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ebnet den Weg in die Steuerehrlichkeit
ID: 1179487
Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ebnet den Weg in die Steuerehrlichkeit
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Luft für Steuerhinterzieher wird immer dünner. Ehemalige Steueroasen trocknen auch. Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann die Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Zuletzt gerieten wieder Großbanken ins Visier der Steuerfahnder. Die Ermittlungen dürften jedem klar machen, dass unversteuertes Schwarzgeld auf Konten im Ausland ein Spiel mit dem Feuer ist.
Denn auch die Kooperationsbereitschaft der Staaten untereinander steigt weiter. So dürfte es letztlich nur eine Frage der Zeit sein, wann ein Schwarzgeld-Konto auffliegt. Den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit kann nach wie vor die Selbstanzeige ebnen. Zwar wurden zum Jahresbeginn die Regeln für die Selbstanzeige verschärft - möglich ist sie aber immer noch. Damit die Selbstanzeige wirken kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre beinhalten.
Dabei kann es schnell zu Fehlern kommen, die dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht wirkt. Deshalb sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sein wirken kann.
Komplett straffrei bleibt die Selbstanzeige aber nur, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern nicht höher als 25.000 Euro ist. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent fällig. Werden die hinterzogenen Steuern innerhalb einer gesetzten Frist zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag bezahlt, ist die Angelegenheit erledigt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.
Wer bereits eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung abgegeben hat und diese fehlgeschlagen ist, sollte sich umgehend an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Denn auch die fehlgeschlagene Selbstanzeige wirkt sich zumindest noch strafmildernd aus und eine effektive Verteidigung kann zu einem geringeren Strafmaß führen.
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/
Datum: 02.03.2015 - 08:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1179487
Anzahl Zeichen: 2471
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 2722750
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 342 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerhinterziehung: Selbstanzeige ebnet den Weg in die Steuerehrlichkeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




