Rezepte unbedingt rechtzeitig einlösen (AUDIO)
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Wer von seinem Arzt ein Medikament verschrieben bekommt, sollte
das Rezept so bald wie möglich einlösen. Sonst läuft man Gefahr, dass
es ungültig wird und der Apotheker das verschreibungspflichtige
Präparat nicht mehr herausgeben darf. "Die meisten Patienten holen
sich ihre Medikamente logischerweise sofort nach dem Arztbesuch, denn
sie wollen ja schnell wieder gesund werden", sagt Britta Ginnow,
Arzneimittelexpertin beim Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie (BPI). "Manch einer fährt aber vielleicht demnächst in den
Urlaub, hat sich zum Beispiel vorsorglich Malariamittel verschreiben
lassen und denkt, er habe mit dem Einlösen alle Zeit der Welt. Die
hat er aber nicht, denn es gibt je nach Art des Rezeptes
Gültigkeitsgrenzen zwischen sechs Tagen und drei Monaten. Wer dies
beachtet, spart sich den erneuten Weg zum Arzt und womöglich eine
längere Wartezeit. Behandeln Sie ihr Rezept am besten wie einen
Barscheck", rät Ginnow. "Den würden Sie doch sicherlich auch nicht
erst Wochen nach Erhalt einlösen, oder?"
Die meisten Patienten in Deutschland sind gesetzlich versichert
und bekommen von ihrem Arzt bei Bedarf häufig ein rosafarbenes
Kassenrezept in die Hand gedrückt. Diese Verordnungen zu Lasten der
jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse sind vom Tag des Erhalts an
einen Monat gültig. Beim blauen Privatrezept hat man grundsätzlich
drei Monate Zeit zum Einlösen in der Apotheke, danach reicht man es
bei seiner privaten Krankenversicherung ein. Viel weniger Zeit bleibt
beim gelben Rezept, das ab dem Folgetag der Verschreibung sieben Tage
gültig ist. Das hat seinen guten Grund, denn der Arzt verschreibt
damit Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelrecht (BtM-Recht)
fallen, zum Beispiel starke, morphinhaltige Schmerzmittel. Noch
schneller einzulösen sind die sogenannten T-Rezepte, auf denen
bestimmte Arzneimittel mit Wirkstoffen verschrieben werden, die bei
einer möglichen Schwangerschaft das werdende Kind gefährden könnten.
Sie sind nur sechs Tage gültig. "Schauen Sie genau hin, welches
Rezept der Arzt Ihnen mitgibt und fragen Sie im Zweifelsfall noch
einmal bei ihm oder in der Apotheke nach", sagt Britta Ginnow.
"Grundsätzlich rate ich Ihnen aber, jedes Rezept sofort nach dem
Arztbesuch in der Apotheke einzulösen, damit die Behandlung wie
vorgesehen so schnell wie möglich beginnen kann. Das gilt übrigens
auch für das sogenannte grüne Rezept für verschreibungsfreie aber
ebenso wirksame Arzneimittel, das sie theoretisch immer einlösen
können."
Pressekontakt:
Andreas Aumann,
Tel. 030/27909-123,
aaumann@bpi.de
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Datum: 02.03.2015 - 10:47 Uhr
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