Jimdo setzt auf SOFORTÜberweisung
ID: 1179805
Webseitenbaukasten Jimdo nimmt Direktüberweisungsverfahren in sein Portfolio auf
"Mit Jimdo wird das Einrichten eines Webshops zum Kinderspiel, denn das Webseitenbaukasten-Prinzip ist einfach und selbsterklärend ? so wie die SOFORT Überweisung, von deren Beliebtheit beim Verbraucher nun auch die Kunden von Jimdo profitieren können", sagt Dr. Gerrit Seidel, CEO der SOFORT AG.
Die Gründer von Jimdo legen sehr viel Wert auf Produktinnovationen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung ihres Webseitenbaukastens. Die Integration der SOFORT Überweisung ist daher ein logischer Schritt für das junge Unternehmen. "Unsere Jimdo Online-Shop Nutzer sind begeistert und wir freuen uns, nun mit SOFORT Überweisung eine der wichtigsten Zahlungsarten an unser Shop-System angebunden zu haben.", erläutert Jimdo-Mitgründer Christian Springub.
Jimdo wurde im Februar 2007 von Christian Springub, Fridtjof Detzner und Matthias Henze gegründet. Die drei Jungunternehmer entwickelten einen für jedermann geeigneten kostenlosen Webseitenbaukasten. Ohne Vorkenntnisse und in wenigen Schritten lässt sich die eigene Online-Präsenz erstellen ? inklusive Features wie Blog, Bildergalerien, YouTube-Videos uvm. Genauso leicht lässt sich der eigene Online-Shop per Klick einrichten. Jimdo gibt es in neun Sprachversionen ? über 12 Millionen Webseiten wurden weltweit bereits mit Jimdo erstellt. Weitere Informationen zu Jimdo gibt es auf www.jimdo.com.
Weitere Informationen zu der SOFORT AG und zu der SOFORT Überweisung finden Sie auf www.sofort.com.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.03.2015 - 12:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1179805
Anzahl Zeichen: 2035
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Gauting
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 358 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Jimdo setzt auf SOFORTÜberweisung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SOFORT AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).