Satzungsänderung der Sudetendeutschen Landsmannschaft unrechtmäßig

Satzungsänderung der Sudetendeutschen Landsmannschaft unrechtmäßig

ID: 1180086

Entgegen anderer Meldungen: Änderung der Satzung noch lange keine beschlossene Sache - Mehrheitsbeschluss und Formfehler par Excellence



(firmenpresse) - Der Witikobund Deutschland e.V. als Vertreter einer der drei sudetendeutschen Gesinnungsgemeinschaften innerhalb der Sudetendeutschen Landsmannschaft erklärt seine Befremdung über aktuelle Presseberichte bezüglich einer angeblich beschlossenen Satzungsänderung der SL. Am 28. Februar versuchten Teile der Sudetendeutschen Landsmannschaft unter Leitung des Sprechers der SL, Bernd Posselt, die gültige Satzung gleichnamiger Organisation in ihrem wesentlichen Punkt des Vereinszweckes „Wiedergewinnung der Heimat und Restitution“ dahingehend abzuändern, dass die Sudetendeutschen faktisch fortan auf die Wiedergutmachung des ihnen widerfahrenen, kollektiven Unrechts – der Vertreibung und Ermordung von 3,5 Millionen Menschen – verzichten sollen.

Fehlende Dreiviertelmehrheit für Satzungsänderung

Das Abstimmungsergebnis des 28. Februars ergab nach gültigen Stimmen nur eine Mehrheit von 71,8, % für die Satzungsänderung. Eine gemäß § 33 BGB erforderliche Dreiviertelmehrheit in Höhe von mindestens 75% ist entsprechend nicht zustande gekommen. Da die Satzung der Sudetendeutschen Landsmannschaft jedoch keine Regelung für einen Mehrheitsbeschluss bei Satzungsänderungen enthält, greift hier zwingend das Bürgerliche Gesetzbuch.

Formfehler aufgrund Änderung des Vereinszwecks

In § 3 der bisherigen Satzung wird der Zweck des Vereins, Punkt c, u.a. beschrieben als „den Rechtsanspruch auf die Heimat, deren Wiedergewinnung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Volksgruppe durchzusetzen“. Dieser soll nun abgelöst werden von einem pauschaliertem und sinnentfremdetem Ansinnen ohne Direktbezug, im Wortlaut: „Verstöße gegen (…) Rechte wie Völkermord, Vertreibungen, ethnische Säuberungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit (…) weltweit zu ächten.“
Zu prüfen ist daher, ob der originäre Vereinszweck geändert werden sollte, welcher analog § 33 BGB, Absatz , 1 Satz 2 dann die Anhörung ALLER Mitglieder und nicht ausschließlich des Bundesvorstandes erfordert hätte. Denn die Auflösung des Hauptzieles der Sudetendeutschen, „Wiedergewinnung der Heimat und Restitution“, hätte einer mehrheitlichen Zustimmung ALLER Mitglieder bedurft. Stimmberechtigte Mitglieder hätten in diesem Fall dann im Vorfeld, im Zweifel per Briefabstimmung, zur Satzungsänderung befragt werden müssen.



Fazit: Satzungsänderung nichtig

Eine deklarierte Satzungsänderung ist in jedem Falle nichtig. Die Annahme zur Umsetzung der Satzungsänderung per Erklärung des geschäftsführenden Vorstandes ist ohne rechtliches Fundament und mangels Rechtsgrundlage als unzulässig zu verwerfen.
Der Bundesvorsitzende des Witikobundes, Felix Vogt Gruber, verweist zudem auf das Individualrecht und erklärt, es stehe der Bundesversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft ohnehin nicht zu, den Verzicht der Sudetendeutschen Vertreibungsopfer auf Wiedergutmachung zu erklären.
Welche Betrachtungsweise auch herangezogen wird: Eine wirksame Satzungs- und/oder Vereinszweckänderung entbehrt jedweder Rechtsgrundlage.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Witikobund e.V. ist eine Gesinnungsgemeinschaft der sudetendeutschen Volksgruppe. Er wurde nach der Vertreibung 1950 gegründet, um die Interessen, die Kultur und die Tradition der Sudetendeutschen zu wahren. Seinen Namen lehnt der Bund bewusst an die berühmte Romanfigur Adalbert Stifters, „Witiko“, an, welcher stets für den gerechten Ausgleich und die Verständigung zwischen Deutschen und Tschechen in Böhmen und Mähren gekämpft hatte.



PresseKontakt / Agentur:

Team Werbelabel PartG
Ingolf Gottstein
Roermonder Str. 279
41068 Mönchengladbach
Telefon für redaktionelle Rückfragen: 015771527774



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Kommentar / 
Kaltherziges Geständnis 
= Von Reinhold Michels Westfalen-Blatt: zum Plastikmüll
Bereitgestellt von Benutzer: werbelabel
Datum: 02.03.2015 - 23:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1180086
Anzahl Zeichen: 3243

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Felix Vogt Gruber
Stadt:

Gundelfingen


Telefon: +49 (0) 9073-416556

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.03.2015

Diese Pressemitteilung wurde bisher 988 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Satzungsänderung der Sudetendeutschen Landsmannschaft unrechtmäßig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Witikobund e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Witikobund e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z