Augenschutz im Beruf: Tragekomfort genauso wichtig wie Funktionalität / TÜV Rheinland: Risiko einer Augenverletzung wird unterschätzt / Brille wird aus Bequemlichkeit nicht aufgesetzt (FOTO)
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(ots) -
Der schnelle Griff zum Winkelschleifer, zum Hobel oder zur
ätzenden Chemikalie - im Arbeitsalltag ist die Versuchung groß, bei
diesen kleinen Handgriffen die elementaren Sicherheitsvorkehrungen
auszublenden. Statt auf der Nase bleibt dann die Schutzbrille in der
Hemdtasche oder auf der Werkbank. Nicht zuletzt deshalb verzeichnet
die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung jedes Jahr mehr als
25.000 Arbeitsunfälle, bei denen die Augenpartie betroffen ist. Das
größte Risiko ist nicht der qualitativ schlechte Augenschutz, sondern
der Verzicht darauf.
Fehlverhalten nicht stillschweigend tolerieren
"Das Risiko einer Augenverletzung wird unterschätzt. Das gilt
insbesondere, wenn Vorgesetzte ein falsches Verhalten wie einen
fehlenden Augenschutz zwar registrieren, es aber tolerieren", sagt
Werner Lüth, Fachgebietsleiter für Arbeitssicherheit bei TÜV
Rheinland. In Unternehmen werde außerdem oft ein weiterer wichtiger
Aspekt vernachlässigt, der wesentlich zur Verbesserung beitragen
könne: der Tragekomfort. Zwar erfüllen viele Schutzbrillen die
gesetzlichen Vorgaben und tragen das CE-Kennzeichen, dem eine Prüfung
beispielsweise durch TÜV Rheinland vorausgeht, doch muss die
Schutzbrille auch zum jeweiligen Träger passen. "Wenn die
Schutzbrille unangenehm drückt, rutscht oder das Sichtfeld zu weit
einengt, ist es nur eine Frage der Zeit, wann der Mitarbeiter lieber
darauf verzichtet", erklärt Lüth. Er empfiehlt deshalb, in einer
Pilotphase mehrere Modelle verschiedener Hersteller in der Praxis zu
testen und die Rückmeldungen der Mitarbeiter ernst zu nehmen.
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Datum: 03.03.2015 - 10:00 Uhr
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