GvW verhilft GEERS zu einem erneuten Sieg vor dem OLG Düsseldorf
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Das Gericht folgte damit vollumfänglich der Argumentation von GvW Graf von Westphalen, dass Hörgeräte gerade "nicht von der Stange" gekauft werden. In Ihren Entscheidungsgründen machten die Richter deutlich, dass der Kauf eines Hörgeräts nicht mit dem Kauf einer Brille vergleichbar sei. Bei einer Brille sei die Optik ein wichtiges Entscheidungskriterium für den Kauf. Bei einem Hörgerät komme es wesentlich auf die Eignung des Geräts zur Beseitigung bzw. Minderung von Hörschäden an.
Das OLG Düsseldorf hat die Revision zum BGH nicht zugelassen. Die Wettbewerbszentrale hat allerdings zwischenzeitlich Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Erneut hat GvW diese Entscheidung für GEERS Hörakustik durch den Düsseldorfer GvW-Partner Dr. Joachim Mulch erfolgreich erstritten. Erst vor einigen Monaten hatte GEERS einen Erfolg gegen die Wettbewerbszentrale im Verfahren um die Werbeanzeige "2 Hörgeräte zum Preis von 1" erzielt (mehr).
GvW ist eine Partnerschaft mit 130 Rechtsanwälten und Steuerberatern. Mit nationalen Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und internationalen Büros/Repräsentanzen in Brüssel, Istanbul und Shanghai gehört die Sozietät zu den größten unabhängigen Kanzleien in Deutschland. Mehr Informationen finden Sie im Internet unter gvw.com.
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Datum: 03.03.2015 - 11:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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