Zu selten genutzt: Sondertilgungen / Warum sie wichtig sind und wie Kreditnehmer sie richtig einsetzen
ID: 1180515
heute zum Standard und in den meisten Verträgen besteht die
Möglichkeit, diese ohne Zinsaufschläge zu nutzen. Doch in der Praxis
machen Bauherren von diesem wichtigen Baustein viel zu selten
Gebrauch. "Gerade in der niedrigen Zinsphase und bei älteren Bauherrn
ist es wichtig, schnell zu tilgen und die Laufzeit zu verkürzen",
weiß Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportal
Baufi24.de (https://www.baufi24.de/). Je niedriger der Zins desto
geringer fällt der Tilgungsanteil aus und die Laufzeit verlängert
sich automatisch. Sondertilgungen bilden dagegen ein probates Mittel.
Wichtig ist, die Bedingungen im Vorfeld mit dem Kreditgeber zu
vereinbaren. Üblich sind jährlich 5 Prozent der Darlehenssumme ohne
Aufschläge. Aber es existieren auch Sonderregelungen, so sind etwa
die meisten KfW-Darlehen jederzeit in beliebiger Höhe tilgbar.
"Verlangen Banken erhöhte Zinssätze für Sondertilgungen, muss genau
nachgerechnet werden, wann es sich lohnt", erläutert Scharfenorth. Es
nutzen wenige Kreditnehmer Sondertilgungen, da entweder keine freien
Geldmittel vorhanden sind oder anderweitig ausgegeben werden. Zur
guten Finanzierungsplanung gehören sie dazu und sollten im
Beratungsprozess immer zur Sprache kommen. Verhandlungsgeschick kann
weitere und größere Sondertilgungen ermöglichen, im Idealfall ohne
Zinsaufschläge. Erwartet ein Bauherr beispielsweise eine freiwerdende
Lebensversicherung, kann diese einmalig als Sondertilgung mit in die
Finanzierung einberechnet werden. "Lieber einmal Sondertilgen statt
zweimal in den Urlaub fahren", empfiehlt Scharfenorth. Auch die
Sparanlage lohnt sich aktuell nicht und eine Sondertilgung ist
deutlich mehr wert. "Es geht immer darum, die Zinslast zu verringern,
denn der größte Vorteil von Sondertilgungen liegt in der schnelleren
Entschuldung und insgesamt weniger zu zahlenden Zinsen", erklärt
Scharfenorth.
Beispiel: Bei einer Kreditsumme von 150.000 Euro, 10 Jahre
Laufzeit, einem Zins von 1,25 % und 1% Tilgung, beträgt die
Restschuld 134.031,03 Euro. Das bedeutet eine Gesamtlaufzeit von 64
Jahren und 10 Monaten bei unveränderten Konditionen. Bei einer
jährlichen Sondertilgung von 5 % (7.500 Euro) beträgt die Restschuld
nur noch 54.559,91 Euro und die Laufzeit nur noch 15 Jahre und 7
Monate. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei
unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen
ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem
Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
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eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
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Datum: 03.03.2015 - 11:26 Uhr
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