Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Helmpflicht

Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Helmpflicht

ID: 118085

Mehr Sicherheit beim Skifahren



(firmenpresse) - Österreich führt Helmpflicht für Kinder ein

Pro Jahr registriert der Deutsche Skiverband etwa 6.000 Kopfverletzungen beim Skifahren, in Österreich kommt es allein bei Kindern unter 15 Jahren zu rund 8.000 Unfällen auf der Piste. Viele der Kopfverletzungen könnten laut Experten durch eine Helmpflicht auf der Skipiste vermieden werden. Nach Informationen der D.A.S. führt Österreich für den kommenden Winter eine Skihelmpflicht für Kinder bis zum 15. Lebensjahr ein.

Hintergrundinformation:
Kollisionen unter Skifahrern haben oft erhebliche Kopfverletzungen zur Folge, laut Deutschem Skiverband DSV 6.000 jeden Winter. 80 % davon könnten durch das Tragen eines Helms vermieden werden. Im beliebten Skiparadies Österreich werden pro Jahr ca. 8.000 Skiunfälle von Kindern unter 15 Jahren registriert. Zwar setzen Verbände wie der DSV mehr auf die Vernunft des Einzelnen als auf Gesetze. In Österreich wird nun jedoch eine gesetzliche Helmpflicht für Kinder eingeführt.
Die Neuregelung: Ab Wintersaison 2009/2010 dürfen in Österreich Kinder bis zum 15. Lebensjahr nur noch mit Helm Skifahren. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Erziehungsberechtigten. In Österreich liegt eine solche Regelung in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Diese haben sich im August 2009 darauf geeinigt, zum Winter einheitliche Landesgesetze zu erlassen. Vorreiter ist das Bundesland Niederösterreich: Dort besteht bereits eine Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre, die bis zum Jahr 2012 getestet wird. Verstöße sollen in der Testphase allerdings noch nicht bestraft werden. Wie die länderübergreifende Helmpflicht in Österreich genau aussehen soll, steht nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung noch nicht fest. Unklar ist, ob bestimmte Helme vorgeschrieben werden, wer die Einhaltung der Vorschriften überwacht und welche Sanktionen es bei Nichtbeachtung geben wird. Möglicherweise orientiert man sich am Nachbarn Italien: Dort besteht eine Skihelmpflicht für Kinder bis 14 Jahre, deren Einhaltung von speziellen Polizisten kontrolliert wird und auf deren Missachtung Geldbußen stehen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR.

Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de






Leseranfragen:




PresseKontakt / Agentur:

HartzCommunication GmbH
Sybille von Hartz
Farchanterstr. 62
81377
München
info(at)hartzcommunication.de
0899984610
http://www.hartzcommunication.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Winter kann kommen - Willingen zeigt sich von seiner schönsten Seite
	Wahlversprechen im Singlebörsen Test
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.09.2009 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 118085
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Freizeitindustrie


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 302 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Gesetze in Kürze - Helmpflicht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z