Starke Quoten für die erste 'Wer wird Millionär?' - Jubiläums-Show
ID: 118123
Starke Quoten für die erste "Wer wird Millionär?" - Jubiläums-Show
Am nächsten Freitag, 18. September, um 20.15 Uhr, geht es mit der zweiten Doppelfolge weiter. Die dritte Jubiläums-Show zeigt RTL am Freitag, 25. September, 20.15 Uhr.
Vier Kandidaten kamen bei Günther Jauch ins Spiel. Oliver Schmidt (29), Einzelhandelskaufmann aus Bückeburg, gewann 500 Euro. arola Lünsmann (66), Fischfrau auf dem Wochenmarkt aus Scheeßel, gewann 32.000 Euro. Auch Michael Schüler (36), Flugbegleiter aus Trebur, und Anna Pröschild (28), Grafikdesignerin aus Stuttgart, gewannen jeweils 32.000 Euro.
Im Anschluss um 22.15 Uhr holte auch "Dr. med. Eckart von Hirschhausen live! Glück kommt selten allein..." starke Quoten. Bei den jungen Zuschauern (14- bis 49 Jahre) erreichte die Comedy-Show 20,8 Prozent Marktanteil. Im Schnitt sahen 3,65 Millionen Zuschauer ab 3 Jahre den mehrfach ausgezeichneten Mediziner (Marktanteil: 19 Prozent).
Mit einem Tagesmarktanteil von 19,2 Prozent bei den jungen Zuschauern lag RTL am Freitag mit klarem Abstand vor SAT.1 (11,9 %), ProSieben (10,7 %) und VOX (7,1 ).
Auch beim Gesamtpublikum war RTL mit einem Marktanteil von 16,4 Prozent die Nummer eins vor der ARD: (12 %) und dem ZDF (11,6 ).
Fotos finden Sie im RTL-Pressezentrum unter http://kommunikation.rtl.de
Rückfragen: Frank Rendez, Tel. 0170 / 456-4301
Tiefensee: Pilotprojekt für LED-Beleuchtung an Autobahn-Raststätten startet in Brandenburg
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 14.09.2009 - 11:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 118123
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 643 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Starke Quoten für die erste 'Wer wird Millionär?' - Jubiläums-Show"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
RTL Group (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).