Einnahmeplus des Rundfunkbeitragsöffnet Spielraum für die Werbereduzierung beim ARD-Radio

Einnahmeplus des Rundfunkbeitragsöffnet Spielraum für die Werbereduzierung beim ARD-Radio

ID: 1182101
(ots) - Zur heutigen Pressemitteilung der
Rundfunkkommission(*), wonach ARD, ZDF und Deutschlandradio in der
laufenden Gebührenperiode insgesamt Mehrerträge von 1,5 Milliarden
Euro über dem festgestellten Bedarf haben werden, reagiert Felix
Kovac, Vorsitzender der APR:

"Die Mehrerträge eröffnen medienpolitischen Gestaltungsspielraum
unter anderem für die Reduzierung der Werbung im
öffentlich-rechtlichen Radio", so Felix Kovac, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk. Er wiederholt die Forderung,
bundesweit das "NDR-Modell" einzuführen, wonach eine
Landesrundfunkanstalt 60 Minuten Werbung in einem Radioprogramm mit
nationalen Spots verkaufen kann. Saisonale Ausgleichszeiträume sollen
unzulässig sein. Bei der Aufgabenverteilung zwischen Werbetöchtern
und Anstalten müsse für Transparenz gesorgt werden.

"Angesichts des enormen finanziellen Spielraums kann die
Medienpolitik diese für die finanzielle Basis des privaten Radios
lebenswichtige Frage nicht weiter auf die lange Bank schieben", so
Kovac. Jedem Versuch, das "NDR-Modell" zu verwässern, widerspricht
Kovac: "Dann lieber gar keine Neuregelung als einen faulen
Kompromiss."

Der APR-Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf das im
Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio im April 2010 von Prof. Dr.
Paul Kirchhof erstellte Gutachten zur Umstellung der Rundfunkgebühr
auf den Beitrag. Darin wird eine Überprüfung der Teilfinanzierung der
Anstalten aus Werbung und Sponsoring gefordert: "Eine Finanzierung
außerhalb des Abgabenrechts begründet die Gefahr, dass das
Rundfunkprogramm zunehmend auf Massenattraktivität ausgerichtet wird
und damit eine Erosion der Identifizierbarkeit öffentlich-rechtlicher
Programme droht".

(*) Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 5. März
2015 "Mehreinnahmen sorgen auch in Zukunft für einen stabilen


Rundfunkbeitrag"



Pressekontakt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory
Mail stephan.ory@privatfunk.de
Mobil 0151/24005500

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Datum: 05.03.2015 - 14:41 Uhr
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