Liebing: Bei Investitionsprogramm "finanzschwache Kommune" zielführend definieren

Liebing: Bei Investitionsprogramm "finanzschwache Kommune" zielführend definieren

ID: 1182521
(ots) - Kommunalpolitischer Austausch mit Sprechern der
Landtage

Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die kommunalpolitischen Sprecher der
CDU und CSU Landtagsfraktionen haben sich am gestrigen Donnerstag zu
ihrem regelmäßigen Gedankenaustausch in Berlin getroffen. Dazu
erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing:

"Bei dem Treffen, das regelmäßig im Halbjahresrhythmus
stattfindet, ging es unter anderem um die Frage, wie sich immer
stärker eingesetzte Elemente direkter Demokratie auf kommunaler Ebene
auswirken. Zudem standen kommunale Aspekte bei der Zuwanderung und
Flüchtlingspolitik und die jüngste Vereinbarung zum Investitionspaket
des Bundes im Mittelpunkt der Beratungen.

Beim Investitionspaket begrüßten die kommunalpolitischen Sprecher
die Aufstockung der Mittel um fünf Milliarden Euro zur Stärkung der
kommunalen Investitionskraft. Dies greift eine Forderung der
Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik aus dem vergangenen Dezember auf
und ist ein wichtiges Signal an die Kommunen. Jetzt muss die
Vereinbarung mit Leben gefüllt werden. Dabei muss klar sein, wann
eine Kommune als 'finanzschwach' gilt und aus dem Sondervermögen in
Höhe von 3,5 Milliarden Euro für die Jahre 2015 bis 2018 unterstützt
werden kann. Eine Definition, wonach nur Kommunen in
Haushaltssicherung in den Genuss der Sonderförderung kommen können,
wäre nicht zielführend. Denn dadurch könnten falsche Anreize gesetzt
und Versuche, die Haushaltssicherung durch Einsparungen in der
Vergangenheit zu verhindern, bestraft werden. Denn gerade durch
solche Einsparungen ist in der Regel ein größerer Investitionsbedarf
vorhanden, den die Kommune nicht aus eigenen Mitteln bewältigen kann.

Zielführender wäre es, Kommunen auch dann als 'finanzschwach'


einzustufen, wenn sie mit eigenen Beiträgen zur
Haushaltskonsolidierung die Haushaltssicherung knapp verhindern
können aber aufgrund geringer Steuerkraft keine nachhaltige
Verbesserung ihrer finanziellen Perspektiven zu erwarten ist.

Im Hinblick auf die Einigung von Bund und Ländern zur finanziellen
Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterbringung und Betreuung
von Asylbewerbern und Flüchtlingen wurde nochmals die Erwartung
geäußert, dass die Bundesländer ihre Zusage von Ende 2014 einhalten.
Die bereitgestellten Mittel müssen dort, wo die Kommunen
Aufgabenträger sind, auch vollumfänglich und zusätzlich bei den
Kommunen ankommen. Hier können die Länder einmal mehr zeigen, wie
verlässlich sie bei Vereinbarungen zugunsten ihrer Kommunen sind.
Taschenspielertricks, wie die Zurückhaltung der Hälfte der
bereitgestellten Mittel in Nordrhein-Westfalen oder die Finanzierung
von Landesaufgaben wie der Einstellung neuer Lehrer in
Schleswig-Holstein, helfen weder den Kommunen noch den Flüchtlingen
und sind kein gutes Signal an den Bund.

Grundsätzliche Einigkeit bestand darin, dass die Umsatzbesteuerung
interkommunaler Beistandsleistungen dringend im Sinne der Kommunen
geklärt werden muss. Der derzeitige Schwebezustand behindert
interkommunale Zusammenarbeit und belastet die Kommunen bereits mit
hohen Steuernachzahlungen, so dass der kommunale Gestaltungsraum
weiter eingeschränkt wird. Diese Situation ist auch aus Sicht der
kommunalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen untragbar."



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Datum: 06.03.2015 - 10:31 Uhr
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