VKU zur Novelle des Elektrogesetzes / Ambitionierte Quoten nur mit verbraucherfreundlichen Sammelsys

VKU zur Novelle des Elektrogesetzes / Ambitionierte Quoten nur mit verbraucherfreundlichen Sammelsystemen erreichbar (FOTO)

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(ots) -
Das Bundeskabinett wird morgen den Entwurf der Novelle des
Elektrogesetzes beschließen. Die Novelle ist aufgrund der geänderten
Elektroaltgeräterichtlinie der Europäischen Union notwendig, die die
Zielsetzung hat, europaweit die Sammlung und die Verwertung von
Elektroaltgeräten zu verbessern. Der Verband kommunaler Unternehmen
(VKU) begrüßt, dass das Gesetz nun auf den parlamentarischen Weg
gebracht wird.

Die neuen Sammelquoten von 45 Prozent ab 2016 und 65 Prozent ab
2019 der jeweils im Durchschnitt der drei Vorjahre in Verkehr
gebrachten Neugeräte sind zwar sehr ambitioniert,
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck betont jedoch, dass die
Kommunen in der Lage sind, hohe Sammelmengen zu erreichen: "Aufgrund
der hohen Qualität der kommunalen Sammelstrukturen konnten die bisher
geforderten Quoten von vier Kilogramm pro Einwohner und Jahr um 100
Prozent übertroffen werden, das heißt wir sammeln rund acht Kilogramm
pro Einwohner und Jahr. Die kommunalen Unternehmen sind bereit,
weiterhin ihren Beitrag zu leisten, um die Erfassungsmengen, wie von
Europa gefordert, zu erhöhen. Hierfür wurde und wird in zahlreichen
Kommunen die haushaltsnahe Erfassung von Elektroaltgeräten
ausgeweitet."

Im Gesetzesentwurf ist auch vorgesehen, dass nicht nur kommunale
Sammelstellen, sondern auch Elektronikfachgeschäfte Altgeräte
zurücknehmen müssen - allerdings nur dann, sofern die Verkaufsfläche
mindestens 400 Quadratmeter beträgt und - bei der Abgabe ohne Kauf
eines Neugerätes - das Gerät eine Kantenlänge von höchstens 25
Zentimeter hat. Diese Handelsverpflichtung sieht der VKU als
Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft kritisch. Reck: "Eine solche
Regelung ist unpraktikabel und für den Verbraucher schwer
nachvollziehbar. Sie kann zu Verwirrung über ein Abgaberecht beim


Handel führen, was sich kontraproduktiv auf die Erhöhung der
Sammelquoten auswirkt."

Auch bezweifelt der VKU, dass der Einzelhandel in gleicher
Qualität wie die kommunalen Entsorger sammelt: "Der Handel verfügt
weder über ein ausreichendes Platzangebot oder entsprechend
qualifizierte Mitarbeiter, noch über ein Managementsystem zur
Sammlung und Lagerung der zurückgenommenen Elektroaltgeräte wie die
Kommunen. Es ist nicht davon auszugehen, dass bei tausenden von neuen
Sammelstellen die ordnungsgemäße Behandlung der Geräte sichergestellt
und kontrolliert werden kann. So steht zu befürchten, dass
Elektroaltgeräte nicht in ordnungsgemäße Entsorgungspfade gelangen
und die Mengen statistisch nicht erfasst werden."

Aus Sicht des VKU ist es im Interesse einer unbürokratischen und
effektiven Umsetzung der europäischen Vorgaben vorzugswürdig, dass
die Kommunen die einheitliche Sammelzuständigkeit für
Elektroaltgeräte behalten. Die Sammlung durch Vertreiber und
Hersteller sollte weiterhin im Rahmen freiwilliger Rücknahmesysteme
erfolgen. Reck: "Die Kommunen können durch eine Zusammenarbeit mit
dem Handel - wie zur Zeit schon mit vielen Baumärkten praktiziert -
sowie durch den Ausbau der haushaltsnahen Erfassung durch zusätzliche
Sammelstellen oder mobile Wertstoffsammlungen wesentlich dazu
beitragen, die hohen Sammelziele des neuen Elektrogesetzes zu
erreichen."

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung. Sie entsorgen zudem jeden Tag 31.500
Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit
65 Prozent die höchste Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union erreicht.



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