Mindestlohn: Haftung des Auftraggebers verursacht große Kettenbrief-Aktion in Deutschland
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Monate nach Inkrafttreten weitreichende Konsequenzen nach sich. Jetzt
meldet sich einer der führenden Hersteller betriebswirtschaftlicher
Software und die Nr. 2 im Markt für Lohnsoftware, Sage Software, zu
Wort. Das Softwarehaus macht auf eine derzeit stattfindende
Kettenbrief-Aktion aufmerksam - ausgelöst durch die im Gesetz
beschriebene "Haftung des Auftraggebers". Sage CFO Dr. Thomas
Scholtis warnt vor einem drohenden Dokumentationswahn, belasteten
Kundenbeziehungen und dem hohen bürokratischen Aufwand den dieser
Passus im Gesetz verursacht.
"Ich möchte nicht das Gesetz an sich kritisieren", stellt Scholtis
vorneweg klar. "Aber eine kleine Passage in dem Gesetz löst gerade
immense wirtschaftliche Folgen aus", warnt er. Hintergrund: Im Gesetz
heißt es, dass Unternehmer sicherstellen müssen, dass Dienstleister
und Subunternehmer Mindestlohn zahlen. Aufgrund des weiten Wortlauts
ist aber leider nicht klar, was den Gerichten und Behörden in Zukunft
reicht, um zu belegen, dass man nichts davon wusste und wissen
konnte, wenn ein Vertragspartner gegen das Gesetz verstößt. "Auch bei
uns melden sich die ersten aus diesem Grund verunsicherten
Unternehmen", berichtet Markus Kleffner, Arbeitsrechtexperte von
Kleffner Rechtsanwälte. "Es war zu erwarten, dass viele Unternehmen
erst später wach und sich der Konsequenzen bewusst werden."
Belastete Kundenbeziehungen
"Die meisten Rechtsbeistände raten zu größtmöglichen
Vorsichtsmaßnahmen, um sich als Unternehmen abzusichern", weiß Sage
Syndicus-Anwalt Nicolas Hamers. Er beschäftigt sich mit den aktuellen
Anfragen im Softwarehaus (s. dazu auch Blog-Beitrag
http://ots.de/OMiWJ). "Da ist eine Welle losgetreten worden, die
wertvolle Ressourcen binden wird, die damit der Wertschöpfung
entzogen werden. Denn Auftraggeber verlangen jetzt nicht nur eine
umfangreiche und teure Dokumentation der Arbeitszeiten und Löhne,
sondern auch eine regelmäßige Prüfung", führt Hamers aus.
Konflikte sind programmiert
Was diese Forderungen nach Vertragsänderungen, Dokumentation und
Audits für die Kundenbeziehungen bedeuten kann, erläutert der Jurist
anhand eines Beispiels: "Ein großer Konzern will jetzt jegliches
Haftungsrisiko ausschließen. Also legt er all seinen Dienstleistern
weitreichende Vertragsänderungen vor - inklusive
Sonderkündigungsrecht, wenn sie diese verletzen. Der wirtschaftlich
abhängige Dienstleister kann nicht anders, als diese zu
unterzeichnen. Um den Vertrag nicht zu verletzten und seine Existenz
nicht zu gefährden, muss er diese Vertragsänderungen an seine
Subunternehmer weiter reichen und dort die geforderten Audits
durchführen. Der Kettenbrief startet und damit auch die
Auseinandersetzungen, denn spätestens wenn der Kettenbrief wieder
einen Konzern in der Kette der Zulieferer erreicht, wird er nicht so
leicht unterzeichnet."
Software-Hersteller schlägt Alarm
Diese Misere kritisiert auch Scholtis: "Ich fürchte hier läuft
gerade eine riesige Kettenbrief-Aktion. Jedes Unternehmen will sich
absichern, dass der Dienstleister Mindestlohn zahlt. Eine
schriftliche Zusicherung reicht vielen nicht. Aus Unternehmenssicht
ist es nicht akzeptabel, wie viele Ressourcen dieses Gesetz bereits
bindet. Noch schlimmer wird es, wenn sich alle dem Druck der
Unsicherheit beugen und einen teuren Dokumentationswahn auslösen. Die
Politik hat die Unternehmer mit dem Thema allein gelassen. Es besteht
dringender Handlungsbedarf."
Pressekontakt:
Sage Software GmbH, Jörg Wassink, Tel.: 069-50007-1130,
E-Mail: presse@sage.de
Storymaker GmbH, Gabriela Ölschläger, Tel.: 07071-93872-217,
E-Mail: g.oelschlaeger@storymaker.de
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Datum: 10.03.2015 - 16:14 Uhr
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