Tarifeinheitsgesetz: Bundespräsident um besonders kritische Prüfung gebeten
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Bundespräsident Joachim Gauck in einem Brief nochmals darauf
hingewiesen, dass das geplante Gesetz zur Zwangs-Tarifeinheit nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "Mit vielen anderen
Gewerkschaften, Richtern und Professoren sind wir zuversichtlich,
dass der vorliegende Gesetzentwurf vor dem Bundesverfassungsgericht
nicht bestehen wird", heißt es in Dauderstädts Schreiben vom 10. März
2015. Diese "höchstrichterliche Korrektur" der Gesetzgebung sollte
man allerdings von vornherein vermeiden: "Gesellschaftspolitisch,
aber auch in der konkreten gewerkschaftlichen Arbeit entsteht durch
ein Gesetz, dessen rechtliche Fundierung derart fragwürdig ist, schon
bis zu einer Karlsruher Entscheidung großer Schaden."
Eine gesetzlich vorgeschriebene Tarifeinheit widerspreche der
Realität in Deutschland. Dauderstädt: "Der dbb praktiziert an vielen
Tariftischen eine gut funktionierende Tarifeinheit mit
DGB-Gewerkschaften. Solche Tarifeinheit stellt jedoch eine politische
Herausforderung dar, folgt nicht einer legislativen Verpflichtung.
Jeder Gewerkschaft muss das Recht erhalten bleiben,
Tarifverhandlungen auch eigenständig zu führen." Neben der drohenden
Einschränkung der Koalitionsfreiheit befürchtet der dbb auch
strukturelle Fehlentwicklungen. "Mit Sorge sehen wir am Ende einer
derartigen staatlichen Bevormundung einen Trend zu Monopolisierung
und Einheitsgewerkschaft... Erfahrungen damit hat unser Land in
Zeiten von Unfreiheit hinreichend gemacht. Diese müssen wir 2015
nicht erneuern." Klaus Dauderstädt bat den Bundespräsidenten
nachdrücklich um eine "besonders kritische Prüfung des
Gesetzentwurfs", der im Mai vom Bundestag verabschiedet werden soll.
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
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Datum: 11.03.2015 - 09:28 Uhr
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