Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Kopftuch-Urteil
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Mühe haben, Kritikwürdiges zu entdecken. Es verpflichtet den Staat,
der laut Grundgesetz religiös neutral zu bleiben hat, das reine
Zurschaustellen einer Religionszugehörigkeit zu dulden. Das wird
Skeptiker kaum von ihrem Unbehagen abbringen. Etwa, weil sie zu
Recht auf die Problematik politisch aufgeladener und militanter
Ausprägungen des Islam verweisen, die sich hierzulande breitmachen.
Nur, genau vor denen hat das Verfassungsgericht ja nicht die Augen
verschlossen oder gar gekuscht: Störung des Schulfriedens,
Missionsarbeit im Schuldienst oder gar eine
salafistisch-dschihadistische Agitation im Klassenzimmer bleiben
verboten. Auch das mit allem Recht und aus gutem Grund.
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Datum: 13.03.2015 - 21:34 Uhr
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