Steuerhinterziehung: Selbstanzeige kann Verurteilung verhindern

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige kann Verurteilung verhindern

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige kann Verurteilung verhindern



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Steuerhinterziehung wird intensiv bekämpft. Das zeigt sich auch an der verstärkten Kooperation der Staaten untereinander. Ein Ausweg für Steuersünder kann nach wie vor die Selbstanzeige sein.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zeiten, in denen Steuerhinterziehung noch als Kavaliersdelikt angesehen wurde, sind lange vorbei. Dementsprechend hart gehen die Staaten auch gegen Steuersünder vor. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Deutsche Steuersünder haben nach wie vor die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen.

Steuerhinterziehung wird inzwischen international bekämpft. Dazu tragen verschiedene Abkommen der Staaten untereinander bei. Dazu soll auch ein automatischer Informationsaustausch der Staaten beitragen. Innerhalb der EU ist davon auszugehen, dass ab 2017 ein automatischer Informationsaustausch stattfindet, an dem sich auch die Schweiz und andere Nicht-EU-Länder beteiligen wollen. Dann wird es für Steuersünder noch schwerer, unversteuertes Schwarzgeld auf ausländischen Konten vor dem Fiskus zu verbergen. Wer noch rechtzeitig eine Selbstanzeige stellt, kann in die Steuerehrlichkeit zurückkehren.

Dazu muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig, also vor Entdeckung der Tat, gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig sein und alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können dabei dazu führen, dass die Selbstanzeige nicht mehr wirkt. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und wirken kann.



Komplett strafbefreiend ist die Selbstanzeige nur dann, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Werden die Steuerschulden zuzüglich der Zinsen und ggfs. des Strafzuschlags innerhalb einer vorgegebenen Frist gezahlt, ist die Angelegenheit erledigt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.

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Datum: 16.03.2015 - 11:00 Uhr
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