Gesundheitsversorgung - Rotes Kreuz: Flüchtlinge brauchen besseren Zugang zu medizinischer Hilfe

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Gesundheitsversorgung - Rotes Kreuz: Flüchtlinge brauchen besseren Zugang zu medizinischer Hilfe



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Die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen muss unbedingt verbessert und bundesweit einheitlich geregelt werden. "Wir brauchen für die Flüchtlinge als Mindestlösung eine Gesundheitskarte, die den direkten Weg zum Arzt ermöglicht", sagt die Vizepräsidentin des Deutschen Roten Kreuzes, Donata Freifrau Schenck zu Schweinsberg. "Der bisherige Weg über die Sozialämter ist äußerst bürokratisch, verzögert in vielen Fällen notwendige Behandlungen und ist letztendlich auch teurer. Eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge wäre daher ein erster Schritt", so von Schenck.

Von zwei Bundesländern (Hamburg und Bremen) wird diese Vorgehensweise bereits in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse erfolgreich praktiziert. Die Erfahrungen dort haben gezeigt, dass dieser Ansatz effektiver ist, weil der bürokratische Aufwand damit erheblich gesenkt werden kann. Dort prüfen Krankenkassen die notwendigen medizinischen Behandlungen anstelle von Sozialämtern. "Auf diese Erfahrungen sollte unbedingt zurückgegriffen und eine bundesweite Lösung angestrebt werden. Damit kann nicht nur die medizinische Versorgung von Asylbewerbern verbessert werden. Sie könnte schneller erfolgen und wäre oft auch preisgünstiger, denn Krankenkassenmitarbeiter können nun mal besser einschätzen, welche Behandlungen notwendig sind", so die DRK-Vizepräsidentin.

"Auch der im Asylbewerberleistungsgesetz festgelegte Umfang der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge muss überprüft und erweitert werden", erklärt Schenck. "Es kann nicht sein, dass medizinisch notwendige Behandlungen nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vorgesehen sind." Ein weiterer dringender Änderungsbedarf bestehe bei der Diagnose und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen. Die im Juli 2015 in Kraft tretende EU-Aufnahmerichtlinie erfordere auch von Deutschland entsprechende Maßnahmen.

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Datum: 18.03.2015 - 11:15 Uhr
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