Kolpingwerk kritisiert gewalttätige Demonstranten
ID: 1187983
anlässlich der Eröffnung des EZB-Neubaus in Frankfurt übt der
Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland, Ullrich Vollmer: "Es
ist nicht hinzunehmen, dass unbeteiligte Menschen bedroht und eine
Unterkunft von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen mit
Pflastersteinen beschädigt wird." Das Demonstrationsrecht sei ein
wichtiges Grund- und Menschenrecht. "Gewalttätige Ausschreitungen,
zumal gegen unbeteiligte Dritte, werden nicht vom Grundgesetz
abgedeckt", erklärte Vollmer.
Er weist darauf hin, dass im betroffenen Kolpinghaus 20 teils
traumatisierte jugendliche Flüchtlinge betreut werden, die aufgrund
eines Einsatzes von Wasserwerfern längere Zeit nicht ihre Einrichtung
weder verlassen noch aufsuchen können. Eine Mitarbeiterin, die einen
in Brand gesteckten Müllcontainer löschen wollte, wurde durch
Bedrohungen daran gehindert.
Vollmer verlangt von den Vertretern der Blockupy-Bewegung eine
Distanzierung zu den gewalttätigen Demonstranten und eine
Entschuldigung gegenüber den betroffenen Flüchtlingen. "Die Ansicht,
dass der Zweck jedes Mittel heiligt, ist eindeutig
demokratiefeindlich", betonte Vollmer.
Im Kolping-Jugendwohnen Frankfurt sind insgesamt 104 junge
Menschen untergebracht. Träger der Einrichtung ist das Kolpingwerk
Deutschland.
Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Martin Grünewald
Pressesprecher
St.-Apern-Str. 32
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-220
E-Mail: martin.gruenewald@kolping.de
Homepage: www.kolping.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.03.2015 - 13:54 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1187983
Anzahl Zeichen: 1765
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Köln
Kategorie:
Soziales
Diese Pressemitteilung wurde bisher 132 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kolpingwerk kritisiert gewalttätige Demonstranten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kolpingwerk Deutschland gGmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).