Was kosten neue Zähne?
Was leisten Kassen und welcher Zahnersatz ist sinnvoll?
Zuschüsse – Verantwortung wird belohnt
In Bezug auf den Zuschussbetrag der Krankenkasse gilt grundsätzlich: Die Kasse kommt mit dem sogenannten befundorientierten Festzuschuss für die simpelste Form des benötigten Ersatzes auf, beispielsweise bei Zerstörung oder Verlust eines Zahnes durch Karies. Seit 2005 arbeiten alle gesetzlichen Krankenkassen mit dieser Regelung. Dabei richtet sich die Leistung nach der Diagnose und bezieht die gesamte medizinische Situation im Mund mit ein. In einem Befundkatalog ist für Ärzte und Krankenkassen einsehbar, mit wie viel Geld eine Therapie bezuschusst wird. „Hier können Patienten aktiv Einfluss nehmen, indem regelmäßig Kontrolltermine wahrgenommen und in einem Bonusheft vermerkt werden“, bemerkt Dr. Hüskens und erläutert: „Nach fünf Jahren steigt der Festzuschuss bereits um 20 Prozent im Vergleich zum Grundzuschuss an und erhöht sich nach zehn Jahren auf 30 Prozent.“ Im Falle eines niedrigen Einkommens tritt die Härtefallregelung in Kraft und Patienten erhalten das Doppelte des Grundzuschusses. Des Weiteren unterscheidet die Kasse auch, ob der betroffene Zahn im vorderen und somit sichtbaren Bereich oder im hinteren liegt. Nur im sichtbaren Bereich unterstützt sie mit einer zusätzlichen Förderung für eine Verblendung. Vor jeder Behandlung müssen Betroffene einen Heil- und Kostenplan vom behandelnden Arzt aufstellen lassen, den die Krankenkasse zunächst genehmigt. „Patienten müssen dann den Anteil, der nicht durch den Festzuschuss abgedeckt wird, selbst zahlen“, erklärt Dr. Hüskens.
Regelung bei Implantaten
Auch bei Implantaten zahlt die Krankenkasse den Festzuschuss. Dies gilt allerdings nur für Kronen oder Brücken als Aufsatz. „In Funktion und Ästhetik kommen Implantatlösungen den echten Zähnen am nächsten und haben den Vorteil, dass sie bei Einsetzung keine benachbarten Zähne in Mitleidenschaft ziehen und fest im Kiefer verankert sind“, weiß Dr. Hüskens. Wer die Möglichkeit einer Versorgung mit Implantaten finanziell absichern möchte, sollte frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen, da diese einen großen Teil der Kosten übernimmt.
Welcher Ersatz gilt als sinnvoll?
Nach Begutachtung des Zahnbestandes spricht der Zahnarzt eine Empfehlung des am besten geeigneten Ersatzes, wie Krone, Brücke oder Implantatlösungen, aus. Kronen decken dabei nur den sichtbaren Teil des Zahnes ab und kommen bei zu weit fortgeschrittener Karies, die bis tief in das Zahninnere ragt, als Ersatz infrage. Bei Verlust von einem oder bis zu drei Zähnen zieht der Mediziner Brücken in Betracht, bei denen die benachbarten Zähne als Pfeiler dienen. „Implantatlösungen wiederum kommen als naturnahste Lösung in Betracht und können auch bei Brückenkonstruktionen als Pfeiler dienen, mit dem Vorteil, dass die angrenzenden Zähne geschont bleiben“, erklärt Dr. Hüskens abschließend.
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Kurzporträt
Dr. med. dent. Harald Hüskens ist Experte auf dem Gebiet der Zahnheilkunde. Zu seiner Expertise gehört der Bereich der Implantologie mit dem speziellen Gebiet der Sofortversorgung. Mit diesem Fachwissen fungiert Dr. Hüskens als Experte und Gutachter für die Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie und greift hier auf langjährige Erfahrung zurück. Seit 1997 leitet Dr. Hüskens seine eigene Praxis in der Bahnhofstraße in Uedem bei Düsseldorf. Neben der Implantologie gehören zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten ästhetische Zahnheilkunde, Zahnerhaltung, Knochen- und Weichgewebschirurgie sowie die Prothetik mit ihrem gesamten Leistungsspektrum wie Teil- und Vollprothesen, Kronen, Brücken. Selbstverständlich zählen auch Wurzelbehandlungen, Parodontologie, Prophylaxe sowie Narkose, insbesondere Lachgas, zu seinem Behandlungsspektrum. Dr. Harald Hüskens ist Studiengruppenleiter des Niederrheins in der Deutschen Gesellschaft für Orale Implantologie (DGOI), Mitglied im Berufsverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte (BDIZ), in der Deutschen Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie (DGZI), im International Congress of Oral Implantologists (ICOI) und bei der European Association for Osseointegration (EAO).
Zahnarztpraxis Dr. Harald Hüskens
Dr. med. dent. Harald P. Hüskens
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47589 Uedem
Tel.: 02825-370
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Datum: 23.03.2015 - 09:08 Uhr
Sprache: Deutsch
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