Gendiagnostikgesetz - GRÜNE: Mehr arbeitsrechtlicher Schutz für Bedienstete

Gendiagnostikgesetz - GRÜNE: Mehr arbeitsrechtlicher Schutz für Bedienstete

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Gendiagnostikgesetz - GRÜNE: Mehr arbeitsrechtlicher Schutz für Bedienstete



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"An die Erkenntnisse aus der Humangenomforschung knüpfen sich große Hoffnungen und Erwartungen auf Diagnose- und Heilungschancen. Gleichzeitig sind genetische Daten aber hochsensible Daten: Je mehr Informationen über einen Menschen verfügbar sind, umso größer ist die Gefahr, dass solche Daten ein Mittel zur Diskriminierung und Selektion werden"; so die gesundheitspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche, in der heutigen Plenardebatte.

"Genetische Daten und die damit verbundenen Risiken machen es unserer Meinung nach notwendig, den Umgang mit genetischen Informationen und die Durchführung genetischer Untersuchungen gesetzlich zu regeln. Nach jahrelangen Debatten hat der Deutsche Bundestag im Frühsommer dieses Jahres das Gendiagnostikgesetz verabschiedet. Ein Gesetzentwurf der GRÜNEN, der u. a. ein allgemeines Diskriminierungsverbot und die Festschreibung des 'Rechts auf Nichtwissen' gefordert hatte, sowie diverse Entschließungsanträge von FDP, Linken und Grünen wurden abgelehnt. Unsere Hauptkritik an dem Bundesgesetz sind die vielen Ausnahmeregelungen, die den Schutz der Bürgerrechte aushöhlen."

"Dennoch: Mit dem Gendiagnostikgesetz werden überhaupt erstmals verbindliche Regeln für die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen sowie die Anforderungen an eine gute genetische Untersuchungspraxis festgelegt. Völlig absurd ist aber, dass die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zwar für Bundes- nicht aber für Landesbeamte gelten. Wir wollen, dass die arbeitsrechtlichen Schutzstandards des geltenden Gen-Diagnostikgesetzes auch für Landesbeamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und die kommunalen Beamtinnen und Beamten in Hessen gelten. Dazu gehört, dass genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten werden. Auch darf der Arbeitgeber die Ergebnisse einer im anderen Zusammenhang vorgenommenen genetischen Untersuchung nicht erfragen, entgegennehmen oder verwenden. Beim Arbeitsschutz sollen genetische Untersuchungen im Rahmen arbeits-medizinischer Vorsorgeuntersuchungen nicht bzw. nur unter eng gefassten Voraussetzungen zugelassen werden", fordert Kordula Schulz-Asche.




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Datum: 16.09.2009 - 15:48 Uhr
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