Höhere Unfallgefahren durch E-Bikes und Pedelecs!
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Für Fahrer von E-Bikes oder Pedelecs ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig“, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI. E-Bikes oder Pedelecs mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h beschleunigt, sind häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Auf jeden Fall sollten die E-Bike-Radler sich von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass Schäden durch ihr E-Bike oder Pedelec in der privaten Haftpflicht eingeschlossen sind.
E-Bikes oder Pedelecs mit der Antriebsvariante von 500 Watt und einer Beschleunigung auf 45 km/h können nicht in die private Haftpflicht eingeschlossen werden, warnt der Experte. Diese sogenannten S-Pedelecs benötigen ein Moped-Kennzeichen mit eingeschlossenem Haftpflichtschutz.
Auf Grund der zunehmenden Beliebtheit werden die E-Bikes oder Pedelecs auch begehrter für Diebe. Ein gutes Fahrradschloss ist neben dem richtigen Versicherungsschutz gegen Diebstahl wichtig, rät Jürgen Buck.
Hilfreiche Tests und Tipps über richtige Suche und Kauf, Sicherheit, Diebstahlsicherung und Versicherungsschutz zu E-Bikes und Pedelecs stehen Radlern unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter Fahrrad (Elektro, Pedelec, E-Bike), kostenlos zur Verfügung.
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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 24.03.2015 - 12:18 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1190353
Anzahl Zeichen: 1982
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.03.2015
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