Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist regelmäßige Prophylaxe und nicht als Igel-Leistung einstufbar
ID: 1190693
Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist regelmäßige Prophylaxe und nicht als Igel-Leistung einstufbar
Die Zahnmedizin hat durch eine gesetzlich geregelte Zuzahlungsregelung einen besonderen Status, darauf verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist, weil sie Bestandteil medizinisch notweniger Präventions- und Therapiemaßnahmen ist, nicht als Igel-Leistung einstufbar.
"Der medizinische Nutzen einer PZR ist gut belegt", erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, "vor allem für Patienten mit Parodontitis und einem hohen Kariesrisiko ist die PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung. Sie unterstützt die Maßnahmen zur vollständigen Beseitigung aller bakteriellen Beläge. Bakterienbeläge lösen Karies und Parodontitis aus. Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis."
In Deutschland leiden etwa 50 bis 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung an parodontalen Erkrankungen, die auch in Wechselwirkung mit medizinischen Erkrankungen wie z.B. Diabetes stehen. "Daher ist Vorsicht bei Aussagen zur Notwendigkeit einer PZR geboten", so Oesterreich.
Die Bundeszahnärztekammer informiert gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) in einer wissenschaftlich abgesicherten Patienteninformation umfangreich zum Thema PZR:
http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/pati/bzaekdgzmk/2_03_pzr.pdf
Hintergrund
Die Professionelle Zahnreinigung wurde Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen. Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise im Rahmen von freiwilligen Leistungen.
Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Chausseestrasse 13
10115 Berlin
Telefon: +49 30 40005-150
Telefax: 030 40005-200
E-Mail: presse@bzaek.de
URL: http://www.bzaek.de
PresseKontakt / Agentur:
Dipl.-Des. Jette Krämer
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Chausseestrasse 13
10115 Berlin
Telefon: +49 30 40005-150
Telefax: 030 40005-200
E-Mail: presse(at)bzaek.de
URL: http://www.bzaek.de
Datum: 24.03.2015 - 19:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1190693
Anzahl Zeichen: 2381
pressrelations.de ihr Partner fr die Verffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 490 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist regelmäßige Prophylaxe und nicht als Igel-Leistung einstufbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
werk Deutscher Zahnärzte zieht Bilanz und bittet um weitere Unterstützung Die Erdbeben im Frühjahr haben in Nepal mehr als 8.600 Menschen das Leben gekostet. Besonders schwer betroffen war und ist die Region um die Hauptstadt Kathmandu. Unterstützt von der Spendenaktion der Stiftung Hilfswerk
Zahnfüllungen - Karies vorbeugen ist der 'Goldstandard' ...
Mit Früherkennung und Prävention können Zähne lange karies- und füllungsfrei bleiben Trotz großer Erfolge beim Rückgang von Karies bleibt Karies eine Volkserkrankung und ist ein wesentlicher Behandlungsanlass in der Zahnarztpraxis, verdeutlicht die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Präve
Freiwillige Einsätze weltweit - Ehrenamtliche koordinieren sich ...
Bundeszahnärztekammer vernetzt zahnärztliche Hilfsorganisationen auf der IDS "Etliche hunderte Hilfseinsätze werden jährlich von Zahnmedizinern aus Deutschland in der ganzen Welt erbracht. Ehrenamtlich und oft unter immens erschwerten Bedingungen. Um gegenseitig von den Erfahrungen zu
Weitere Mitteilungen von Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Deutsche AIDS-Hilfe: Wegweisendes Urteil zu HIV-Übertragung in Aachen ...
- Erstmals wertet ein deutsches Gericht eine HIV-Übertragung als fahrlässige und nicht als vorsätzliche Körperverletzung. Das Landgericht Aachen hat am Montag einen HIV-positiven Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der ungeschützten Sex mit seiner Lebensgefährtin gehabt hatte, ohn
Melatonin: die “biologische Uhr”, die den Schlaf reguliert ...
Überarbeitung, Stress, plötzliche Veränderungen der Gewohnheiten, Zeitzonen: Dies sind nur einige der Faktoren, die unseren Schlaf-Wach-Rhythmus verändern können und Einschlafschwierigkeiten verursachen können. Wem es schwerfällt, einzuschlafen, oder wer befürchtet, die Folgen des Jetlags
Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist regelmäßige Prophylaxe und nicht als IGeL-Leistung einstufbar ...
Die Zahnmedizin hat durch eine gesetzlich geregelte Zuzahlungsregelung einen besonderen Status, darauf verweist die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist, weil sie Bestandteil medizinisch notweniger Präventions- und Therapiemaßnahmen ist, nicht als IGeL-Leis
Neue Studie bestätigt: Fachärzte bleiben ungleich verteilt ...
Die Arztsitze in Deutschland sind ungleich zwischen Stadt und Land verteilt. Kann die 2013 veränderte Bedarfsplanung daran etwas ändern? Die aktuelle Studie des "Faktencheck Gesundheit" zieht ein ernüchterndes Fazit: Die Verteilung wird nicht bedarfsgerechter. Das Stadt-Land-Gefälle




