CEP fordert stärkere Mitsprache nationaler Parlamente bei EU-Gesetzgebung
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Das CEP befürwortet darüber hinaus umfassendere Mitspracherechte für die Volksvertreter in den EU-Ländern. Es müsse damit Schluss sein, dass ?der Brüsseler Beamtenapparat macht, was er am besten kann: Er verschafft sich eine eigene Daseinsberechtigung, in dem er sich immer neue Gesetze ausdenkt?, meint Sohn. So soll die EU-Kommission dazu verpflichtet werden, die nationalen Parlamente in die politische Agenda einzubeziehen, noch bevor Legislativvorschläge unterbreitet werden. Sohn schlägt zudem vor, den EU-Ländern während des gesamten Gesetzgebungsprozesses die Möglichkeit einer ?Subsidiaritätsrüge? einzuräumen. Im Zweifel müsse dann ein neu einzurichtender ?Kompetenzgerichtshof? anhand eines Kriterienkatalogs beurteilen, ob eine solche Rüge gerechtfertigt sei.
Die EU dürfe nicht ?jedweden Unterschied zwischen den Mitgliedsstaaten? als Begründung für neue Gesetze nutzen, begründet Sohn die Forderungen des CEP. ?Dieser Ansatz wird den regionalen und kulturellen Unterschieden nicht gerecht und geht an den Menschen vorbei?, sagt er. Ähnlich hatte sich in den vergangenen Jahren wiederholt der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) geäußert, der für eine stärkere Berücksichtigung funktionierender nationaler Lösungen bei der Finanzmarktregulierung eintritt.
Das vollständige Interview mit Klaus-Dieter Sohn ist in der April-Ausgabe von ?Profil - das bayerische Genossenschaftsblatt? nachzulesen.
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Datum: 26.03.2015 - 15:45 Uhr
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