Unverständliche Regulierung: Bundesweites TV darf Lebensgrundlage der regionalen Medien angreifen

Unverständliche Regulierung: Bundesweites TV darf Lebensgrundlage der regionalen Medien angreifen

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(ots) - Das Veto Bayerns gegen die seit Wochen einstimmig
im Länderkreis abgestimmte Klarstellung im Rundfunkstaatsvertrag zur
regionalen TV-Werbung sei bedauerlich. So reagierte Felix Kovac,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR). Sie
vertritt vorwiegend regionale und lokale Radio- und TV-Anbieter.

Die Rundfunkreferenten hatten sich zuvor auf eine Regelung
verständigt, wonach lokale und regionale Werbung der Finanzierung
lokaler und regionaler Inhalte dient und in bundesweit verbreiteten
Programmen nicht stattfinden soll. Dies war über lange Jahre
einvernehmliche Praxis gewesen, bis das Bundesverwaltungsgericht Ende
2014 eine klarstellende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag vermisste.
Diese im Länderkreis einmütig formulierte Klarstellung ist nun an der
bayerischen Haltung gescheitert.

"Wir befürchten ein massives Eindringen der beiden privaten
TV-Familien in regionale Werbemärkte", so der APR-Vorsitzende Felix
Kovac. Angesichts ohnehin nicht wachsender nationaler Umsätze sei
gerade der Hörfunk für die Finanzierung seiner Inhalte auf diese
Werbeeinnahmen angewiesen.

Bundesweite TV-Anbieter seien nun in der Lage, regionalen
Werbungtreibenden Angebote zu machen, während ihnen die
Radioveranstalter umständlich erklären müssten, warum etwa
Sponsorhinweise nach einer mehrseitigen Anweisung der Medienanstalten
nur mit ganz bestimmtem Wortlaut zulässig seien. "Eine zeitgemäße
Regulierung sieht anders aus", so Kovac.

Kovac fürchtet zudem, dass die Radioanbieter durch die Folgen der
unterlassenen Klarstellung zukünftig nicht in der Lage sein werden,
in die Digitalisierung zu investieren. Wenn schon die Finanzierung
des Programms auf dem bestehenden analogen terrestrischen
Vertriebsweg schwierig werde, dann seien Mehrausgaben für digitale
Vertriebswege ohne Nachfrage auf Hörerseite nicht zu stemmen.





Pressekontakt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Stephan Ory
Mail stephan.ory@privatfunk.de
Mobil 0151/24005500

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Datum: 26.03.2015 - 16:41 Uhr
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