Steuerhinterziehung: Möglichkeiten nach einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Möglichkeiten nach einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige

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Steuerhinterziehung: Möglichkeiten nach einer fehlgeschlagenen Selbstanzeige



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Zahl der Selbstanzeigen erreichte 2014 einen Höchststand und ist nach wie vor ein beliebtes Mittel, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Aber: Selbstanzeigen können auch fehlschlagen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige ist eine goldene Brücke, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Allerdings ist die Selbstanzeige kein "Persilschein". Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, kann sie auch strafbefreiend wirken und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung verhindern. Längst nicht jede Selbstanzeige hält diesen Anforderungen stand.

Doch auch wenn eine Selbstanzeige fehlgeschlagen ist, war sie in der Regel nicht völlig umsonst. Denn in den meisten Fällen wirkt sie sich zumindest strafmildernd aus. Allerdings sollten dann dringend im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, um gemeinsam eine effektive Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Schließlich kann vom Strafmaß bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung viel abhängen. Lange Haftstrafen können unter Umständen drohen.

Um dies zu vermeiden, müssen Mandant und Rechtsanwalt eng zusammen arbeiten. Der Beschuldigte sollte sich gegenüber den ermittelnden Behörden nur noch in Absprache mit seinem Rechtsanwalt äußern oder von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Denn unbedachte Äußerungen könnten ihm möglicherweise schaden. Im Idealfall kann das Verfahren eingestellt werden, weil der Vorwurf der Steuerhinterziehung haltlos ist. Auch eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage ist möglich.

Eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann im Regelfall an zwei Fehlern scheitern. Sie wurde zu spät, also nach Entdeckung der Tat, gestellt oder sie war unvollständig und enthielt nicht alle notwendigen Unterlagen. Ist die Selbstanzeige bereits fehlgeschlagen, muss sie entsprechend nachgebessert werden. Soll die Selbstanzeige noch gestellt werden, sollte dies nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare geschehen. Denn die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen ist groß. Sicherer ist es, sich an kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die jeden Fall individuell einschätzen und eine Selbstanzeige verfassen können, die die hohen Anforderungen erfüllt. Komplette Straffreiheit kann aber nur erreicht werden, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Summen werden entsprechende Strafzuschläge erhoben.



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Datum: 27.03.2015 - 08:55 Uhr
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