Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Vereinbarung mit der Tschechischen Republik
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Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung: Vereinbarung mit der Tschechischen Republik
Die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechische Republik arbeiten künftig bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung enger zusammen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Werner Gatzer und der stellvertretende Minister für Arbeit und Soziales der Tschechischen Republik Michal Sedlá?ek am 28. August 2009 in Prag.
Die Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung erhalten damit eine verlässliche Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit mit den Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Tschechischen Republik.
Insbesondere Regelungen zum Informationsaustausch (einschließlich personenbezogene Daten) und die Bennennung zentraler Ansprechpartner in beiden Ländern werden die grenzüberschreitende Arbeit der Verfolgungsbehörden beider Staaten erheblich vereinfachen und effektiver gestalten.
Nach der Vereinbarung mit Bulgarien im vergangenen Jahr ist dies der zweite Vertrag dieser Art.
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Datum: 17.09.2009 - 15:06 Uhr
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