Berliner Zeitung: Kommentar zum Fall Middelhoff
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Anstaltsleitung berechtigt und verpflichtet, suizid-gefährdete
Gefangene fürsorglich zu kontrollieren - mit Blicken des Wärters
durch den Spion an der Zellentür oder bei eingeschaltetem Licht in
der Zelle im Abstand mehrerer Stunden. Aber der Staat ist weder
berechtigt noch verpflichtet, die Menschenrechte des Gefangenen de
facto außer Kraft zu setzen und ihn als Person auszulöschen.
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Datum: 08.04.2015 - 17:12 Uhr
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