Versicherung zahlt auch Sturmschäden im Garten
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Nach einem Sturm werden üblicherweise die Sturmschäden am Haus der Versicherung gemeldet. „Die Geschädigte sollten jedoch bei der Schadensmeldung nicht vergessen auch die Sturmschäden im Garten aufzuführen. In so manchem Vertrag einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung sind z.B. Schäden an Gartenhäusern, Hundehütten, Gartenbeleuchtungen, Gartenmöbel, Kinderspielgeräten mitversichert“, weist Jürgen Buck, Vorstand der GVI, hin.
Weitere hilfreiche Tipps zur Schadensmeldung, Sturmschäden und Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Unwetterschäden und Versicherung“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 09.04.2015 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1196695
Anzahl Zeichen: 976
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.04.2015
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