BWF-Stiftung: Trägerverein im vorläufigen Insolvenzverfahren
ID: 1196739
BWF-Stiftung: Trägerverein im vorläufigen Insolvenzverfahren

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/BWF-Stiftung.html Das Amtsgericht Charlottenburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) e.V. eröffnet (Az.: 36b IN 1350/15). Der BDT ist Träger der BWF-Stiftung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen die BWF-Stiftung wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Anlagebetrug. Es besteht der Verdacht, dass der überwiegende Teil des Goldes nicht echt ist. Außerdem verfügte die Finanzaufsicht BaFin die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagegeschäfts. Die Anlegergelder müssen zurückgezahlt werden.
Doch ob dazu überhaupt ausreichend Liquidität vorhanden ist, ist fraglich. Das Amtsgericht Charlottenburg eröffnete jedenfalls Ende März das vorläufige Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen (BDT) e.V. Der BDT ist der Trägerverein der BWF-Stiftung. Bei unselbstständigen Stiftungen wie der BWF-Stiftung hält der Stiftungsträger das Vermögen - in diesem Fall also auch das Kapital der Anleger. Insofern sind diese von der Insolvenz betroffen. Sollte das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Dabei kann sie ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt unterstützen. Gleichzeitig kann er auch prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Denn wie hoch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sagen. Viel dürfte davon abhängen, wieviel echtes Gold tatsächlich vorhanden ist. Nach derzeitigen Stand ist aber nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen. Daher sollten die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
Eine Anspruchsgrundlage kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn die Anleger hätten umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zudem ist zu prüfen, ob die Vermittler hätten wissen müssen, dass die BWF-Stiftung ihr Einlagengeschäft ohne die nötige Erlaubnis betrieben hat.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geprüft werden. Denn wenn die Angaben im Verkaufsprospekt unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren, kommen auch Forderungen gegen die Prospektverantwortlichen in Betracht.
http://www.grprainer.com/BWF-Stiftung.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/
Datum: 09.04.2015 - 11:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1196739
Anzahl Zeichen: 2662
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 2722750
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 422 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BWF-Stiftung: Trägerverein im vorläufigen Insolvenzverfahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).