Urteil im Wölbern-Prozess wird am 20. April erwartet
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Urteil im Wölbern-Prozess wird am 20. April erwartet

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Woelbern-Invest.html Im Prozess gegen den ehemaligen Chef des Emissionshauses Wölbern Invest wird das Urteil des Landgerichts Hamburg am 20. April erwartet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach fast einjähriger Verhandlungszeit neigt sich der Prozess gegen den ehemaligen Inhaber und Geschäftsführer des Emissionshauses Wölbern Invest dem Ende entgegen. Der Angeklagte soll Gelder aus den Wölbern-Fonds abgezogen und zum Schaden der Anleger zweckentfremdet haben.
Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits eine zwölfjährige Haftstrafe wegen schwerer und gewerbsmäßiger Untreue in mehr als 300 Fällen gefordert hatte, hatten jetzt die Verteidiger das Wort: Sie forderten in ihrem Plädoyer Freispruch für den Angeklagten, wie das "manager magazin" online am 13. April berichtet. Auch der Beschuldigte hat alle Vorwürfe erneut bestritten. Insbesondere habe es keinen Vorsatz zu strafbaren Handlungen gegeben.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg wird nun für den 20. April erwartet. Auch die geschädigten Anleger der Wölbern-Fonds werden den Urteilsspruch mit Spannung erwarten. Denn auch durch die mutmaßliche Zweckentfremdung der Anlegergelder sollen einige Wölbern-Fonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein und mussten zum Teil bereits Insolvenz anmelden. Den Anlegern sind dabei hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust entstanden. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses haben die Anleger die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Ansprüche auf Schadensersatz können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Geschlossene Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und sinkende Mieteinnahmen können die Wirtschaftlichkeit der Fonds beeinflussen. Für die Anleger besteht am Ende auch das Totalverlust-Risiko. Dennoch wurden die Risiken im Beratungsgespräch häufig verschwiegen oder zumindest verharmlost. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Sollte der ehemalige Wölbern-Chef verurteilt werden, kann das auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten eröffnen.
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Datum: 15.04.2015 - 10:45 Uhr
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