Knackpunkt Aufzeichnungspflicht
VEDA HR Zeit macht das Thema Mindestlohn „erfassbar“
Alsdorf. 31.3. 2015. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Die Aufzeichnungspflichten verschärfen sich deutlich. Mit VEDA HR Zeit können auch kleinere Unternehmen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen, Überstunden und Zuschläge abgrenzen. Die effiziente Lösung verspricht Zeiterfassung pur: Mobil, modern und megaeinfach.
Sie müssen eine Lösung finden – also tun Sie es schnell
Fakt ist – wenn der Mindestlohn greifen soll, müssen Geld und Stundenzahl zusammenpassen. Daher wird die Aufzeichnungspflicht bleiben, auch wenn jetzt nachgebessert werden soll.
Im Prinzip reicht es, wenn Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit auf einem Zettel händisch erfasst werden. Allerdings schafft schon eine schlanke Softwarelösung erheblich mehr: Mehr Datensicherheit, mehr Transparenz sowie leichtere Dokumentation durch bessere Möglichkeiten zur Weitergabe der Daten. Durch flexible Erweiterungen lassen sich zudem branchenspezifische Herausforderungen einfacher umsetzen – Self-Services z. B. ermöglichen es jedem Mitarbeiter, seine Zeiten selbst zu buchen und jederzeit einzusehen. Sogar über sein Smartphone.
VEDA HR Zeit – pur und schnell einsetzen
Für Neustarter in der Zeiterfassung hat VEDA Bundle geschnürt, die sie sehr schnell und einfach „lauffähig“ machen, z. B. für 50 Mitarbeiter:
- Software Basispaket VEDA HR Zeit
- Zeiterfassungs-Terminal KABA B-web 9610 mit modernem Touch-Screen
- 50 Schlüsselanhänger (Transponder) als Erfassungsmedium
- Dienstleistungspaket bereits inklusive: Installation und Einrichtung zur Erfassung der IST-Zeiten (Kommen / Gehen / Dauer)
- Im Paket: 5.942 Euro
Interessant sind diese Paket-Lösungen auch und gerade für VEDA HR Engelt-Kunden, da sie ohne Installationsaufwand von Synergien profitieren, erklärt Urban Isenmann, Projektleiter bei der VEDA GmbH, der sich intensiv mit den Auswirkungen des MiLoG auf die Zeiterfassung beschäftigt und rät: „Ob Arbeitgeber den Mindestlohn ordnungsgemäß berechnen, wird künftig vom Zoll überprüft. Es ist also gut möglich, dass die Zollfahnder einen Blick in Ihre Lohnunterlagen werfen wollen. Wäre es nicht schön, für weniger als 6.000 Euro eine Lösung zu haben, mit der Sie Ihrer Nachweispflicht auf Knopfdruck nachkommen und so Strafzahlungen von bis zu 30.000 Euro vermeiden können?“
VEDA-WEBINAR „Der Aufzeichnungspflicht im MiLoG nachkommen“
Dienstag, 28.4.2015 um 14.00 Uhr
Mittwoch, 29.4.2015 um 10.00 Uhr
Kostenfreie Anmeldung unter veda.net
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die VEDA GmbH gestaltet Unternehmenslösungen in den Bereichen Human Resources, Finance & Accounting und IT. Innovative Softwareanwendungen, Consulting, Infrastrukturkonzepte und Outsourcing: VEDA bietet einen ganzheitlichen Ansatz, der sich passgenau an der Dynamik von Kundenprozessen orientiert. Unternehmen aller Branchen – vom Mittelstand bis zum Großkonzern – setzen mit Begeisterung auf Lösungen von VEDA, deren Stärke und ökonomische Nachhaltigkeit aus langjähriger Expertise erwächst. Innovation, Qualität und Kompetenz sind die Säulen unserer Arbeit. In einem engagierten Team arbeiten 150 Professionals begeistert daran, Kundenanforderungen in Prozesse und Strukturen umzusetzen, die mit Sicherheit zum Erfolg führen.
VEDA GmbH
Andrea Goffart (freie Mitarbeiterin)
Carl-Zeiss-Straße 14
52477 Alsdorf
Telefon: +49 (0) 2404 5507-1347
E-Mail: andrea.goffart(at)veda.net
www.veda.net
Datum: 15.04.2015 - 11:46 Uhr
Sprache: Deutsch
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Personalmanagement
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