Bundesrat macht den Weg frei für Vertrag von Lissabon

Bundesrat macht den Weg frei für Vertrag von Lissabon

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Bundesrat macht den Weg frei für Vertrag von Lissabon



(pressrelations) - >Einstimmig haben die Länder in ihrer heutigen Sitzung die vier Begleitgesetze zum Lissabonner Vertrag akzeptiert. Damit steht einer Ratifizierung des EU-Reformvertrages durch Deutschland nichts mehr im Weg.

Vor gut zwei Monaten hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das so genannte Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon insoweit gegen das Grundgesetz verstößt, als Beteiligungsrechte des Bundestages und des Bundesrates am Europäischen Integrationsprozess nicht hinreichend ausgestaltet worden sind. Dabei betonten die Richter, dass die politischen Gestaltungsspielräume auch bei einer Übertragung von Zuständigkeiten auf die Europäische Union gewahrt bleiben müssen.

Die neuen Gesetze setzen die Vorgaben des Gerichts um, indem sie die Beteiligungsrechte der Gesetzgebungsorgane am Europäischen Integrationsprozess im erforderlichen Maße konkretisieren. Durch die heute akzeptierten Begleitgesetze werden auch die Mitspracherechte des Bundesrates deutlich gestärkt. Künftig ist die Bundesregierung verpflichtet, den Bundesrat so früh und umfassend wie möglich über europäische Vorhaben zu informieren, die für die Länder von Interesse sein könnten.

Bei den vorbereitenden Beratungen haben die Ländervertreter nun echte Mitspracherechte. Sobald der Bundesrat an der innerstaatlichen Umsetzung einer Maßnahme mitzuwirken hat oder die Länder hierfür zuständig sind, muss die Bundesregierung ihre Brüsseler Verhandlungsposition mit Vertretern der Länder abstimmen. Zudem erhält der Bundesrat ein sogenanntes Notbremsrecht in Subsidiaritätsfragen. Ist er der Ansicht, dass ein europäisches Vorhaben wichtige Aspekte der ländereigenen Rechtsordnungen beeinträchtigt, ist das Verfahren auszusetzen und der Versuch zu unternehmen, eine einvernehmliche Lösung im Rat zu erzielen.
Soweit es um zusätzliche Kompetenzen für die Europäische Union geht, wird dem Bundesrat ein Mitentscheidungsrecht eingeräumt. In diesen Fällen ist ein zustimmungsbedürftiges Gesetz Voraussetzung dafür, dass die Bundesregierung die Ausweitung der Kompetenzen der EU im Rat billigen darf.



Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union

Drucksache 713/09 (Beschluss)

Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon

Drucksache 714/09 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union

Drucksache 715/09 (Beschluss)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Drucksache 716/09 (Beschluss)


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Datum: 20.09.2009 - 02:06 Uhr
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